Nr. 22/22

Bund beendet kurzfristig den geförderten Breitbandausbau im Freistaat Sachsen – Sachsens Kommunen reagieren mit Enttäuschung auf den plötzlichen Förderantragsstopp

Pressemitteilung

Bei Sachsens Kommunen hat der plötzliche Antragsstopp des Bundes zur Förderung des Breitbandausbaus für große Enttäuschung gesorgt. Gestern wurde eine Information des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr an die Bundesländer bekannt, wonach rückwirkend zum 17. Oktober 2022 ein Antragsstopp für die Förderung des Breitbandausbaus verhängt wurde. Demnach werden keine neuen Anträge der Landkreise und Kommunen angenommen, die in den geförderten Ausbau sogenannter „Hellgrauer Flecken“, Anschlusspunkte mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 30 bis 100 Mbit/s, einsteigen wollten.

Der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages e.V., Mischa Woitscheck, zeigt sich tief enttäuscht:

„Von Bundesseite wurde immer betont, dass genügend Mittel für den geförderten Breitbandausbau zur Verfügung stehen. Darauf haben wir vertraut. Nun stoppt der Bund völlig überraschend den Ausbau der Hellgrauen Flecken, bevor er in Sachsen überhaupt richtig starten konnte. Die Ausbaupläne der meisten sächsischen Kommunen und Landkreise werden damit auf Tempo Null ausgebremst. Bundesminister Wissing (FDP) beendet die Förderung, ohne zu vermitteln, wie es in den Folgejahren weitergeht.“

André Jacob, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages, kritisiert die mangelhafte Kommunikationsbereitschaft des Bundes:

 „Dem Bund kann nicht erst seit gestern klar sein, dass die Bundesmittel für den Breitbandausbau knapp werden. Der Freistaat und seine Kommunen sind im Vorfeld darüber nicht informiert worden. Wenn der Bund jetzt nicht unverzüglich Finanzmittel nachlegt, käme das sprichwörtlich einer Bankrotterklärung des Bundesdigitalisierungsministers gleich.“

Hintergrund:

Bisher sah die erst am 6. Juli 2022 in Kraft getretene sächsische Landesförderrichtlinie DiOS 2022 die Beantragung von Breitbandfördermitteln für den Ausbau der sog. „Hellgrauen Flecken“ bis zum 31. Dezember 2022 vor. Erst seit diesem Zeitpunkt war eine Antragstellung für den geförderten Breitbandausbau der „Hellgrauen Flecken“ möglich. Die meisten sächsischen Landkreise und Kommunen befinden sich derzeit in Durchführung und Auswertung von Markterkundungsverfahren, die eine wichtige Grundlage für einen qualifizierten Fördermittelantrag darstellen.   

Bis heute sind nur aus drei sächsischen Landkreisen Förderanträge für den Ausbau der „Hellgrauen Flecken“ gestellt worden. Per Antragsstopp des Bundes werden durch den Projektträger der Bundesförderung vorfristig keine neuen Förderanträge mehr angenommen. Durch das Auslaufen der Förderrichtlinie des Bundes zum Jahresende ist damit nicht klar, in welcher Form der geförderte Breitbandausbau fortgesetzt wird und welche Mittel zukünftig dafür zur Verfügung stehen.


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