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Interkommunaler Gemeindevollzugsdienst (GVD)

mandatierende Zweckvereinbarung gemäß § 71 Abs. 2 SächsKomZG

  1. Stadt Flöha
  2. Stadt Augustusburg
  3. Gemeinde Niederwiesa
  4. Stadt Oederan
  5. Gemeinde Leupsdorf
  6. Gemeinde Eppendorf

seit 2020

  • Absicherung ortspolizeilicher Tätigkeiten
  • Finanziellen Aufwand teilen
  • Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger
  • Beseitigung einzelner örtlicher Schwerpunkte von Kriminalität und/oder von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung


Nach § 2 Abs. 1 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes hat jede Kommune in Sachsen die Pflichtaufgabe zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Nach § 64 SächsPolG hat dazu die Gemeinde die Aufgabe einer Ortspolizeibehörde zugewiesen bekommen. Die örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden beschränkt sich auf ihren Dienstbezirk, hier also in der Regel auf das Gemeindegebiet (§ 70 SächsPolG). Die Ortspolizeibehörden können sich dabei gem. § 80 SächsPolG zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Vollzugsaufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen. Die Rechtsstellung der Vollzugsbediensteten orientiert sich dabei nach § 9 SächsPolG und überträgt die entsprechenden Befugnisse.

Im Rahmen der Allianz Sichere Sächsische Kommunen (ASSKomm) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern haben Flöha und die fünf Umlandgemeinden Augustusburg, Eppendorf, Leubsdorf, Niederwiesa, sowie Oederan einen interkommunalen Gemeindevollzugsdienst (GVD) mit derzeit einer Vollzeitstelle aufgebaut. Zudem wurde ein Fahrzeug durch die Stadt Flöha als Leasingfahrzeug angeschafft. Die Finanzierung der Leasing- und Unterhaltungskosten erfolgt anteilig durch die am Projekt beteiligten Kommunen.

Hierbei übernimmt der Gemeindevollzugdienstmitarbeiter gemeinsame mit den weiteren Mitarbeitern der Ordnungsämter in den beteiligten Gemeinden Aufgaben in den folgenden Bereichen:

1. Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs

2. Vollzug von Satzungen, Orts- und Kreispolizeiverordnungen

3. Vollzug der Vorschriften über die Beseitigung von Abfällen

4. Vollzug der Vorschriften über das Sammlungswesens

5. Schutz öffentlicher Grünanlagen, Erholungseinrichtungen, Kinderspielplätze und anderer dem öffentlichen Nutzen dienender Anlagen und Einrichtungen gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung

6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen

7. Vollzug der Vorschriften über die Sperrzeit und den Ladenschluss

8. Vollzug der Vorschriften über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.

Die teilnehmenden sechs Städte und Gemeinden mit insgesamt über 36.000 Einwohnern betrachten das Projekt als einen wichtigen Beitrag zur spürbaren Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls in der Region Flöha und im Umland von Chemnitz und werten es als einen weiteren Baustein der mittlerweile sich verstetigten guten interkommunalen Zusammenarbeit der beteiligten Kommunalverwaltungen. Der gemeinsame Gemeindevollzugbedienstete sowie verschiedene präventive Vorhaben und Aktionen dient der Eindämmung und Verhinderung von Gewalt, Kriminalität und Vandalismus in den Orten.

Insbesondere für kleinere Gemeinden kann das Modell des interkommunalen Gemeindevollzugsdienstes eine Möglichkeit sein, die Präsenz der Sicherheitsbehörden zu erhöhen und somit einen Beitrag zu mehr Sicherheit zu leisten. Während jede für sich allein nur schwer in der Lage wäre, die dafür notwendigen Ressourcen zu stemmen, ist die Kooperation im Verbund der Schlüssel zur Lösung. Einerseits können mögliche Problemlagen und negative Entwicklungen rechtzeitig entdeckt und ihnen entgegengesteuert werden. Andererseits leistet eine Präsenz des Gemeindevollzugsdienstes als aktive Form der Prävention einen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung.