Fachbedienstete(r) für Finanzen

Die Rolle des Fachbediensteten für das Finanzwesen ist eine wichtige Rolle in der Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt, die gesetzlich in der Sächsischen Gemeindeordnung verankert ist. Der oder die Fachbedienstete ist unter anderem für die Planung und Überwachung des Haushaltes sowie die Verwaltung des Vermögens verantwortlich und sorgt so dafür, dass die finanziellen Ressourcen der Gemeinde oder Stadt effizient und im Rahmen des Haushaltsrechts genutzt werden. 

Im Freistaat Sachsen wird in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Verwaltung oder eine vergleichbare Qualifikation vorausgesetzt. Darüber hinaus sollten Fachbedienstete für Finanzen im Freistaat Sachsen über umfassende Kenntnisse im Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Steuerwesen verfügen.

Da die Anforderungen sehr hoch sind, ist eine Besetzung dieser Stelle oft mit hohem Aufwand und längeren Vakanzen verbunden. Geeignete Bewerber sind auf dem freien Markt nur schwer zu finden. Gerade um länger andauernde Stellenbesetzungsverfahren zu überbrücken, kann eine interkommunale Kooperation einen Lösungsweg bieten, ohne die Selbstständigkeit der eigenen Kommunalverwaltung aufgeben zu müssen. Dabei wird durch eine Gemeinde gegen Kostenerstattung auf die Erfahrung und Expertise des Fachpersonals einer anderen Gemeinde mit zugegriffen.