Interkommunaler Gemeindevollzugsdienst

In interkommunaler Zusammenarbeit können mehrere Gemeinden gemeinsam einen gemeindlichen Vollzugsdienstes zur Umsetzung von (Orts-)Recht und zur Gefahrenabwehr einsetzen.

Nach § 1 Sächsischen Polizeibehördengesetzes (SächsPBG) sind die Gemeinden Ortspolizeibehörde. Nach § 2 Abs. 1 SächsPBG ist den Polizeibehörden und damit auch den Städten und Gemeinden in Sachsen die Pflichtaufgabe der Abwehr von Gefahren für die öffen tliche Sicherheit oder Ordnung übertragen. Die örtliche Zuständigkeit der Polizeibehörden beschränkt sich auf ihren Dienstbezirk, hier also in der Regel auf das Gemeindegebiet (§ 5 SächsPBG). Die Ortspolizeibehörden können sich dabei gemäß § 9 SächsPBG zur Wahrnehmung bestimmter auf den Gemeindebereich beschränkter polizeilicher Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter bedienen. Die an den Gemeindevollzugsdienst übertragbaren Aufgaben sind in der „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bestellung von gemeindlichen Vollzugsbediensteten für den Vollzug polizeibehördlicher Aufgaben“ aufgeführt.

Ein GVD trägt somit dem Wunsch von Bürgern und Unternehmern nach gefühlter und tatsächlicher Sicherheit Rechnung. Er ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von (Orts-)Recht in der Gemeinde und hilft damit schnell und direkt auch bei vermeintlich „kleineren“ Streitigkeiten und Sachverhalten. Die Gemeinde zeigt dabei über den Gemeindevollzugsdienst zudem Bürgernähe und Präsenz.

Um trotz oftmals eingeschränkter personeller und sächlicher Ressourcen einen GVD einsetzen zu können, kann eine interkommunale Zusammenarbeit helfen. Eine Kooperation kann auch überhaupt erst eine Erfüllung der gemeindlichen Vollzugsdienstaufgaben ermöglichen, wenn die Gemeinde vorher nicht mit einem eigenen GVD ausgestattet war.

Mit den übertragenen Aufgaben und Befugnissen entspringt ein besonderes Erfordernis an fachtheoretischen Kenntnissen und praktischen Fähigkeiten im Umgang mit schwierigen Situationen, um die Rechtsstaatlichkeit, aber auch Rechtssicherheit für den Bürger zu gewährleisten. Im Umgang mit den entsprechenden Herausforderungen bietet sich gerade für kleinere und mittlere Kommunen eine interkommunale Zusammenarbeit auch im Bereich einer Aus- und Fortbildung an.