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Eine Vielzahl sächsischer Gemeinden hat für sich in den letzten Jahren die interkommunale Zusammenarbeit als ein mögliches Werkzeug für die rechtssichere Aufgabenerfüllung auch angesichts der zunehmenden demographischen und politischen Herausforderungen erkannt. Weiterhin gibt es aber noch Potentiale für eine noch stärkere Nutzung dieses Instruments in Sachsen.
Die 3. Fachveranstaltung „Möglichkeiten und Chancen der interkommunalen Zusammenarbeit in Sachsen“ greift die Ergebnisse der vorangegangenen Fachveranstaltungen mit den Spezialthemen „Standesamt“ und „GVD“ auf und stellt weitere Anwendungsbereiche für die interkommunale Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Hierzu stellt die Servicestelle IKZ ihren neu entwickelten Modellkatalog „Interkommunale Zusammenarbeit in Sachsen“ vor, welcher über Faktenblätter und IKZ-Standardmodelle Anknüpfungspunkte für die interkommunale Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden in Sachsen bietet.
Neben der wichtigen Frage der Digitalisierung und der digitalen Transformation werden auch interkommunale Ansätze im Bereich der Pflege der Gewässer II. Ordnung sowie Möglichkeiten im Bereich der gemeinsamen Ausbildung von Mitarbeitern aller Laufbahnen und im Bereich der gemeinsamen Vergabe vorgestellt. Abgerundet wird die Veranstaltung durch aktuelle Hinweise zu seit September 2024 geltenden neuen Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt), nun neben einem gemeinsamen Standesamtsbezirk auch über mandatierende Zweckvereinbarungen bzw. über eine gemeinsame Dienststelle.
Die Einladung richtete sich insbesondere an die (Ober-) Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie zuständige Amtsleiterinnen und Amtsleiter der sächsischen Städte und Gemeinden, welche sich über die Möglichkeiten und Anforderungen an eine interkommunale Zusammenarbeit informieren wollten.
Für Rückfragen steht Ihnen die Servicestelle Interkommunale Zusammenarbeit (Tel.: 0351 8192-230, ikz@ssg-sachsen.de) gerne zur Verfügung.
Dokumentation im Nachgang