Tourismus

Die Tourismusförderung ist eine sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen. Es handelt sich hierbei also nicht um eine Aufgabe, die die Kommunen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erfüllen müssen, sondern es steht einer Kommune frei, ob, wie und in welchem Umfang sie touristische Aufgaben wahrnimmt und finanziert.

In den sächsischen Städten und Gemeinden gibt es zahlreiche touristische Destinationen und Attraktionen mit entsprechender touristischer Infrastruktur. Besonders in peripheren Regionen bildet der Tourismus ein wichtiges wirtschaftliches Standbein. Er schafft neue wirtschaftliche Strukturen, befördert den Ausbau von Infrastruktur und trägt zur ländlichen Entwicklung bei.

Städte und Dörfer, Schlösser und Burgen sowie Wälder und Seengebiete in den sieben sächsischen Tourismusregionen sind die Grundlage zahlreicher Arbeitsplätze in der Tourismuswirtschaft.

Auf der anderen Seite werden viele Städte und Gemeinden besonders im Bereich des Tagestourismus durch hohe Ansprüche der Gäste an eine touristische Infrastruktur (z. B. Loipen, Radwege, Rastplätze, Entsorgung o. ä.) als Dienstleister herausgefordert, oft ohne dass sie selbst direkt finanziell von der Nutzung dieser touristischen Infrastruktur profitieren.

Da einzelne kleinere Gemeinden in der Regel weniger Chancen haben, ihre Bekanntheit zu steigern, bietet sich interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) als gemeinsames Instrument für Marketing und Öffentlichkeitsarbeit besonders an. Zudem sind die touristischen Ansätze oftmals ohnehin eher regional ausgeprägt, sodass deren Marketing nicht unbedingt an Gemeindegrenzen ausgerichtet werden kann.

Auch bei der Frage der Organisation und Finanzierung einer touristischen Infrastruktur zeigt sich, dass es im Bereich der Tourismusförderung eine Reihe an unkomplizierten Möglichkeiten gibt, um diese interkommunal zu realisieren. Zur rechtlichen Ausgestaltung der IKZ‑Vorhaben können gleichermaßen öffentlich-rechtliche Instrumente wie beispielsweise Zweckverbände oder privatrechtliche Formen wie eine GmbH oder e. V. genutzt werden.

Mit Stand 2022 gibt es im Freistaat Sachsen im Bereich Tourismus zwölf öffentlich-rechtliche IKZ‑Kooperationen nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit.