Nr. 12/26

Sächsischer Städte- und Gemeindetag zum Entwurf des Sächsischen Kommunalfreiheitsgesetzes: Allein mit homöopathischen Dosen können Sachsens Kommunen nicht gesund werden

Pressemitteilung

Der Landesvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) hat sich heute mit dem Entwurf eines Sächsischen Kommunalfreiheitsgesetzes befasst. Aus kommunaler Sicht werden die mit der Bezeichnung des Gesetzes geweckten Erwartungen nicht erfüllt. Der SSG fordert deshalb die Staatsregierung und den Landtag zum Nachbessern und zu weiteren Reformschritten auf.

 

SSG-Präsident Bert Wendsche sagte dazu:


„Mit den Handlungsempfehlungen der Sächsischen Reformkommission und den Vorschlagslisten der kommunalen Landesverbände liegen viele gute Ideen auf dem Tisch. Was es braucht, sind Entschlossenheit und Mut zur Umsetzung. Wenn ein Gesetzentwurf mit Kommunalfreiheitsgesetz überschrieben ist, muss das auch drinstecken. Dieser Gesetzentwurf enthält aber nur homöopathische Dosen, die aus unserer Sicht bei weitem nicht ausreichen. Angesichts des Reformstaus brauchen wir weitreichende Entscheidungen der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtages. Das Land muss die kommunale Selbstverwaltung für eine neue Aufbruchstimmung kraftvoll stärken und alles in seiner Macht Stehende tun, damit die Kommunen ihre Ausgaben und ihre Einnahmen wieder in Einklang bringen können.“

 

Der den kommunalen Landesverbänden zur Anhörung vorgelegte Entwurf enthält ein Erprobungsgesetz von Bürokratieerleichterungen nach Brandenburger Vorbild sowie einige Vereinfachungen im Kommunalrecht.


„Wir hätten es zumindest erwartet, dass der Gesetzentwurf die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag aufnimmt und den Kommunen wieder Freiheit bei der Bildung und Finanzierung der Fraktionen in den Gemeinderäten einräumt. Während das gänzlich fehlt, bleibt der Entwurf an anderer Stelle zu zaghaft. So will er die Mindestanzahl der jährlichen Einwohnerversammlungen von zwei auf eine senken. Es bedarf allein der Ermöglichung des Instruments der Einwohnerversammlung, nicht jedoch einer zentralistischen Vorgabe von deren Zahl. Wo der Schuh drückt und wann und wie wichtige Angelegenheiten mit den Einwohnern besprochen werden müssen, wissen die Gemeinderäte und Bürgermeister am besten, die den Schuh vor Ort auch tragen“,

so Wendsche abschließend.

 


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