sächsische justiz

Strategische Verbundräume

Hintergrund und Ziele

Strategische IKZ-Verbundräume bieten zahlreiche Vorteile für die beteiligten Gemeinden. Durch die Zusammenarbeit können Ressourcen und Know-how gebündelt werden, um gemeinsame Projekte umzusetzen. Auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Gemeinden kann dazu beitragen, Lösungen für regionale Herausforderungen zu finden. Darüber hinaus kann eine engere Zusammenarbeit zwischen Gemeinden dazu beitragen, die Lebensqualität für die Bürger zu verbessern. Gute Beispiele für strategische IKZ Verbundräume sind z. B. das Wurzener Land, das Partheland, das Göltzschtal oder auch der Aktionsraum Rödertal.

Die Karte zeigt derzeit bekannten formellen und informellen IKZ-Verbundräume und IKZ-Initiativen in Sachsen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Ein strategischer Verbundraum basiert zunächst immer auf der Überlegung, welche Gemeinden aus welchen Gründen eine Zusammenarbeit anstreben. Das Wort „strategisch“ impliziert dabei, dass in einem strategischen IKZ-Verbundraum mehrere Gemeinden langfristig eine enge Zusammenarbeit unter ausdrücklicher Beibehaltung der kommunalen Selbstständigkeit anstreben, um sich den zukünftigen Herausforderungen gemeinsam zu stellen. Mögliche strategische Bereiche sind hierbei insb. die Bereiche (räumliche) Stadt- und Gemeindeentwicklung, Verwaltungszusammenarbeit und gemeinsame Aufgabenwahrnehmung, Digitalisierung sowie gemeinsame Interessensvertretung und gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Vermarktung.

Mögliche Kriterien für einen gemeinsamen IKZ-Verbundraum

Räumlich gibt es kaum Vorgaben und Kriterien, welche Gemeinden mit welchen Partnern einen gemeinsamen IKZ-Verbundraum bilden können. Auch Empfehlungen zur Größe, Struktur oder Rechtsform sind auf Grund der vielfältigen Ansätze nicht möglich.

Der strategische Verbundraum bildet sich aber meist aus benachbarten Gemeinden oder Gemeinden mit gleichen oder ähnlichen Herausforderungen, Aufgabenbereichen, Entwicklungszielen oder ähnlichen Gemeindestrukturen (Einwohner, Größe, Status o. ä.) innerhalb einer wie auch immer definierten Region.

Ggf. bedingen auch die Kooperationsziele eine bestimmte räumliche Struktur. So ist bei einer auch beabsichtigten Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens zu beachten, dass ein gemeinsamer Standesamtsbezirk nur aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen kann. Bei einer Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erledigung der kommunalen Pflichtaufgaben „Pflege Gewässer II. Ordnung“ sind ggf. bestehende Gewässersysteme das verbindende Strukturelement.

Des Weiteren ist bei der Bildung eines Raumes immer auch zu betrachten, welche bestehenden Kooperationsbeziehungen bereits existieren (Kooperationsanalyse) und nur schwer oder ggf. auch nicht mehr verändert oder gar aufgelöst werden können (z. B. delegierende Zweckvereinbarungen, Zweckverbandsmitgliedschaften, Mitgliedschaften in Verwaltungsgemeinschaften oder Verwaltungsverbänden).

Auch die Größe eines Verbundraumes sollte immer betrachtet werden, um durch Vergrößerung entsprechende Synergieeffekte im Bereich Effektivität und Effizienz erzielen zu können. Ein Raum sollte aus strategischen Erwägungen also weder zu groß noch zu klein definiert werden.

Konzeptionell gibt es weitere Ansätze: Möglich sind z. B. auch Ansätze, in welchen sich Gemeinden um eine größere Gemeinde (z. B. Mittelzentrum) herum organisieren (mittelzentraler Ansatz). Oder eine Gruppe von kleineren Gemeinden mit ähnlicher Struktur findet sich zusammen, um Ihre Stärken zu bündeln (grundzentraler Ansatz).

Der Landesentwicklungsplan Sachsen identifiziert weitere IKZ-Verbundräume (z. B. Grundzentraler Städteverbund Sachsenkreuz oder mittelzentraler Städteverbund Göltzschtal), die aber in der Praxis mit unterschiedlicher Intensität mit Leben erfüllt werden.

Rechtliche Grundlage einer Kooperationsvereinbarung

Die Bildung eines gemeinsamen Verbundraumes (wie z. B. des IKZ-Verbundraumes Rödertal) geschieht meist auf Basis einer gemeinsamen Willenserklärung aller beteiligten Gemeinden im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Hierin wird festgehalten, wie und in welchem Rahmen zukünftig eine Zusammenarbeit organisiert und strukturiert wird. Das SächsKomZG bietet damit über das Instrument der kommunalen Arbeitsgemeinschaft gem. § 73a SächsKomZG ein passfähiges aber leider noch zu wenig genutztes Rechtsinstrument.

Leitbild und interkommunales Handlungskonzept mit Digitalisierung und Ausbildung

Nach der eigentlichen Bildung eines solchen Verbundraumes entwickeln die Gemeinden auf Basis der zukünftigen Herausforderungen sowie der strategischen Kooperationsbereiche ein gemeinsames Leitbild zur gemeinsamen Entwicklung der Gemeinden. Dieses Leitbild wird regelmäßig durch ein „Interkommunales Handlungskonzept“ begleitet. In diesem werden Ziele, Prioritäten, Maßnahmen und ggf. auch Zuständigkeiten festgelegt. Wichtige Inhalte sind hier die Entwicklung eines interkommunalen Digitalisierungskonzeptes als Grundlage für eine spätere Zusammenarbeit und auch ggf. die Vereinbarung von Konzepten zur Personalentwicklung und zur interkommunalen Ausbildung (interkommunales Ausbildungskonzept).

In weiteren Schritten werden dann in den Teilbereichen entsprechende konkrete IKZ-Vorhaben umgesetzt und z. B. durch mandatierende Zweckvereinbarungen geregelt.

Förderung

Die Bildung eines strategischen IKZ-Verbundraumes, die Entwicklung eines Leitbildes und IKZ-Handlungskonzeptes sowie konkrete IKZ-Aktivitäten können sich ggf. für eine Förderung durch die Sächsische Förderrichtlinie Regionalentwicklung (FR Regio) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMR), Dresden qualifizieren. Bitte kontaktieren sie hierzu ihren Regionalen Planungsverband als Erstansprechpartner.

Ein explizites Förderinstrument als auch finanzieller Anreiz für eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit, insb. Bereich der gemeinsamen Wahrnehmung von Pflicht- und Weisungsaufgaben, gibt es in Sachsen derzeit leider nicht.