sächsische justiz

Kommunale Arbeitsgemeinschaft

Was sind kommunale Arbeitsgemeinschaften?

Gemeinden, Landkreise, Verwaltungsverbände und Zweckverbände können sich zu kommunalen Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen. Diese Arbeitsgemeinschaften stimmen Planungen sowie Tätigkeiten von Einrichtungen ihrer Mitglieder aufeinander ab, um eine möglichst wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben in einem größeren nachbarlichen Gebiet sicherzustellen.

Welche Vorteile hat die Zusammenarbeit in kAGs?

Durch die Zusammenarbeit in kAGs wird eine Plattform geboten, um sich über Herausforderungen und Lösungsansätze auszutauschen. So können Kommunen von den Erfahrungen anderer profitieren und ihre Arbeit noch besser gestalten.

Wie können kAGs gegründet werden?

Die Gründung einer kAG erfolgt auf freiwilliger Basis. Die beteiligten Kommunen müssen dazu einen Vertrag über die Zusammenarbeit abschließen. In diesem Vertrag werden die Aufgaben, wenn nötig die Finanzierung und die Organisation der kAG geregelt.

Fazit: Vorteile einer kAG

Durch die Bündelung von Kräften können Kommunen Kosten sparen, ihre Arbeit verbessern und gemeinsame Entwicklungen vorantreiben. Die Gründung einer kAG bietet den beteiligten Gemeinden zudem die Möglichkeit, sich auszutauschen und voneinander zu lernen. Eine gelungene Zusammenarbeit auf Augenhöhe!