Nr. 3/24

Konferenz zur Kommunalen Wärmeplanung in Sachsen: Kommunale Wärmeplanung richtig, strategisch und überlegt angehen!

Pressemitteilung

Heute tauschten sich rund 200 Vertreter aus Sachsens Städten und Gemeinden, Stadtwerken und Regionalversorgern zur kommunalen Wärmeplanung aus. Zu der Konferenz im Wasserkraftwerk Mittweida hatten der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Verband kommunaler Unternehmen/Landesgruppe Sachsen (VKU Sachsen) eingeladen. Im Mittelpunkt der Konferenz, an der auch Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie des Sächsischen Energie- und Klimaschutzministeriums teilnahmen, stand die Umsetzung des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist.

 

„Die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung müssen wir als gesamtgesellschaftlichen Prozess begreifen, der nur gelingt, wenn wir seine volkswirtschaftlichen Gesamtkosten im Auge behalten. Die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien muss technisch machbar, wirtschaftlich darstellbar und dauerhaft sozialverträglich sein“,


so Bert Wendsche, Präsident des SSG und Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Radebeul.

 

An die Sächsische Staatsregierung richtete der SSG-Präsident den Appell, endlich ihre Hausaufgaben zu machen. Denn mit dem Bundesgesetz ist die Wärmeplanung noch lange nicht zur kommunalen Pflichtaufgabe geworden. Hierzu braucht es eine Aufgabenübertragung durch das Land und eine Regelung, mit der den Kommunen die Mehrkosten durch diese neue Aufgabe erstattet werden. Wendsche dazu:


„Die kommunale Wärmeplanung wird sehr viel Geld kosten, wir rechnen mit Kosten von bis zu 100 Millionen Euro allein in Sachsen. Der Freistaat muss seiner verfassungsrechtlichen Pflicht nachkommen und den Städten und Gemeinden die Kosten dieser neuen Aufgabe 1:1 als Mehrbelastungsausgleich erstatten.“

 

Hinsichtlich der Fragen zur Finanzierung ergänzt Karsten Rogall, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Sachsen und Geschäftsführer der Stadtwerke Leipzig, aus Sicht der Stadtwerke:


 „Allein für Sachsen sind durch die kommunale Wärmeplanung Investitionen in zweistelliger Milliardenhöhe in Energieerzeugungsanlagen sowie den Aus- und Umbau der Energienetze zu erwarten. In der Umsetzung sind wir als Stadtwerke auf finanzielle Förderung angewiesen, um Wirtschaftlichkeitslücken von „Dekarbonisierungsprojekten“ in der Wärmeversorgung schließen zu können; davon hängt am Ende auch die Bezahlbarkeit der Wärmepreise vor Ort ab. Allerdings ist die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ finanziell völlig unzureichend ausgestattet. Daneben müssen wir als Energiebranche auch für neue Kapitalgeber attraktiv werden.“

 

„Als Stadtwerke stehen wir unseren Städten und Gemeinden bei der Umsetzung der Wärmeplanung eng zur Seite, die Wärmeversorgung ist bereits heute ein Kerngeschäft kommunaler Energiewirtschaft. Wir wollen Verantwortung übernehmen und wissen um die soziale und wirtschaftliche Bedeutung für Bürger und Unternehmen. Entscheidend ist jetzt, schnell anfangen zu können und in die Planungen einzusteigen – dafür muss die Sächsische Staatsregierung noch vor dem beginnenden Landtagswahlkampf die Weichen stellen“, so die eindringliche Forderung Rogalls.

 

Hintergrund:

 

Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen. Nach der Zustimmung durch den Bundesrat trat es am 1. Januar 2024 in Kraft. Danach sind auf allen Stadt- und Gemeindegebieten Wärmepläne zu erstellen. Aus den Wärmeplänen ergibt sich, wie die einzelnen Stadt- und Ortsteile künftig mit Wärme versorgt werden. Großstädte erhalten bis Mitte 2026 Zeit, Städte unter 100.000 Einwohner müssen bis spätestens Mitte 2028 einen Wärmeplan aufstellen. Zur kommunalen Pflichtaufgabe wird die Wärmeplanung erst nach formaler Aufgabenübertragung durch Landesgesetz oder -verordnung. Nach dem verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip muss den erfüllenden Städten und Gemeinden die Mehrbelastung durch Landesmittel ausgeglichen werden.


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Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegen­über der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungs­austausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de