sächsische justiz

Personal

Nach Berechnungen SSG werden bis 2035 rund 30 % der Beschäftigten bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Sachsen altersbedingt ausscheiden. Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Altersabgänge annähernd durch die Gewinnung von Nachwuchskräften aufgefangen werden können. Öffentlichen und privaten Arbeitgebern fällt es schon gegenwärtig schwer genug, frei werdende Stellen adäquat nachzubesetzen.

Kooperationsthemen wie gemeinsame Mitarbeitergewinnung und Ausbildung z. B. im Rahmen von übergemeindlichen Ausbildungsverbünden bieten mögliche Ansätze zur Lösung.

Bereits jetzt erbringen Kommunen mit ihrem eigenen Personal Leistungen für andere Städte oder Gemeinden oder überlassen ihr Personal zur Aufgabenerfüllung der anderen Kommune. Bei dieser Art der Zusammenarbeit muss jedoch eine umsatzsteuerliche Bewertung nach § 2b UStG erfolgen.