Indem digitale Barrierefreiheit mitgedacht und umgesetzt wird, garantieren Kommunen gleichberechtigte digitale Teilhabe beispielsweise bei Online-Angeboten wie
- Terminvereinbarungen,
- Bürgerportale,
- Formulare und Anträge,
- Informationen zu Veranstaltungen oder
- Ratsinformationen.
Sind diese Angebote nicht barrierefrei, werden Menschen mit Behinderungen ganz oder teilweise von der Nutzung ausgeschlossen.
Das SächsischesBarrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) ist die wichtigste landesrechtliche Grundlage für digitale Barrierefreiheit. Das Gesetz verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung von Websites und mobilen Anwendungen sowie zur Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung. Mit diesem Gesetz wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/210 umgesetzt. Ergänzt wird das Gesetz durch eine Verordnung (BfWebVO). Diese konkretisiert die Anforderungen des BfWebG und regelt unter anderem Überwachungs- und Durchsetzungsverfahren. Mehr zu den rechtlichen Vorgaben erfahren Sie auf unserer Themenseite Digitale Barrierefreiheit.
Nur eine Pflicht – oder auch eine Chance?
Der demografische Wandel beinhaltet ein gutes Argument für digital-barrierefreie Angebote. Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung des Statistischen Landesamtes wird wahrscheinlich 2045 jede 3. Person in Sachsen über 65 Jahre alt sein. Je älter aber die Menschen werden, umso dankbarer sind auch sie für barrierefreie Angebote, die etwas größere Schriftgrößen, klare Navigation, verständliche Sprache und gute Kontraste enthalten. Fehlende klare – oder gar intuitive Navigation – und unverständliche Verwaltungssprache werden jedoch auch von vielen jüngeren Bürgern oft als Hindernisse genannt, weshalb sie selten oder nie von digitalen Verwaltungsangeboten Gebrauch machen. Mit einer guten Strategie, die Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit zügig umzusetzen, ergeben sich auch Nebeneffekte für alle „Verwaltungskunden“.
Die Suche nach Effizienzpotenzialen war ein Treiber für mehr digitale Verwaltung, da Kommunen zunehmend unter Personal- und Finanznot und einer größer werdenden Aufgabenlast leiden. Deshalb finden sich auch hier gute Gründe, in mehr digitale Barrierefreiheit zu investieren und so „nebenbei“ Digitalisierungsziele zu erreichen. Digitale Barrierefreiheit führt für alle Bürger oft zu übersichtlicheren Webseiten, besserer Auffindbarkeit von Informationen, einfacheren Formularen und somit zu höherer Zufriedenheit der Nutzenden.
Das zahlt sich dann sowohl für Bürger als auch für Kommunen aus. Mittelbar werden Verwaltungsmitarbeiter entlastet, weil digitale Angebote stärker genutzt und damit der „Self-Service“-Anteil der Bürger steigt. Wenn digitale Dienstleistungen leicht zugänglich und verständlich sind, sinkt auch die Zahl der Rückfragen und es werden weniger persönliche Vorsprachen notwendig. Das führt dann fast automatisch auch dazu, dass Prozesse effizienter gestaltet werden und Bürger schneller eine Antwort auf ihr Anliegen erhalten.
Nicht nur für den Dienstgebrauch – Tag der offenen Tür im dzb lesen
Wer sich einen kurzen Eindruck verschaffen will, was digitale Barrierefreiheit für Kommunen bedeutet und wie man am besten damit startet, kann sich Folge 9 „3 Fragen zu ...“ anhören. Cathrin Ruppert vom Deutschen Zentrum für Barrierefreies Lesen - dzb lesen- gibt dort kurz und kompakt Auskunft.
Wer sich gern vor Ort in Leipzig beim dzb lesen informieren will, was Barrierefreiheit ausmacht, kann dies zum Tag der offenen Tür am 5. September tun. Hier gibt es den Überblick über das umfangreiche Programm.
Aus Sicht der Verwaltungsdigitalisierung sind diese Programmpunkte besonders relevant:
Zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr gibt es Vorträge zur digitalen Barrierefreiheit und bei den Infoständen im Garten bekommt man einen Einblick in die Arbeit des BIKOSAX – des Kompetenzzentrums für barrierefreie Informations- und Kommunikationsangebote in Sachsen. Wer keine Zeit hat, zum Tag der offenen Tür nach Leipzig zu kommen, findet das Leistungsangebot des BIKOSAX hier.
