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Besondere Behördenpost senden und empfangen

Kommunen benötigen es, um rechtsverbindlich und sicher mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, anderen Behörden sowie weiteren Teilnehmern des elektronischen Rechtsverkehrs zu kommunizieren.

Die wichtigsten Gründe sind:

  • Gesetzliche Pflicht: Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts müssen einen sicheren elektronischen Kommunikationsweg für den elektronischen Rechtsverkehr bereitstellen. Das beBPo erfüllt diese Anforderung und gilt als "Quasi-Standard".
  • Sichere Übermittlung: Nachrichten und Dokumente werden verschlüsselt übertragen. Die Identität des Absenders ist eindeutig nachweisbar, wodurch die Kommunikation rechtssicher wird.
  • Kommunikation mit der Justiz: Kommunen können Klagen, Schriftsätze, Anträge, Bußgeldakten oder Stellungnahmen elektronisch an Gerichte senden und empfangen. 
  • Ersatz für Papier und Postversand: Viele Vorgänge laufen dadurch schneller, kostengünstiger und medienbruchfrei ab.  
  • Keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich: Bei Versand über das beBPo genügt in vielen Fällen eine einfache elektronische Signatur, weil der sichere Übermittlungsweg die Authentizität des Absenders gewährleistet.


Kurz gesagt: Das beBPo ist für Kommunen der digitale, sichere und rechtsverbindliche „Briefkasten“ für den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz und anderen öffentlichen Stellen.


Gegenüber einer normalen E-Mail bietet das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vor allem Vorteile bei Rechtssicherheit, Identitätsnachweis und Datenschutz.

Mehr Informationen zum Nachschauen und Nachlesen gibt es auf unserer aktualisierten Themenseite zum beBPo.

Aktuell steht für viele Kommunen die elektronische Bußgeldakte im Fokus der Umsetzung. Das beBPo bietet Kommunen, die als Bußgeldbehörde auftreten, einen anerkannten rechtssicheren Kommunikationsweg im Bußgeldverfahren. Mehr Informationen zur Bußgeldakte gibt es auf der Themenseite.