Elektronische Bußgeldakte

Immer wieder war es Thema: Wie können wir der elektronischen Bußgeldakte ab 01.01.2026 gerecht werden? Nicht nur für kleinere Kommunen eine Herausforderung. Nun ist es passiert: Die elektronische Bußgeldakte in Sachsen ist Pflicht! Und auch dies hat sich ereignet: Am 29.12.2025 trat die Sächsische E-Justizverordnung in Kraft. Diese eröffnet die Möglichkeit noch bis zu einem Jahr Aufschub zu beantragen. Dabei ist einiges zu beachten.

  • Anordnung der Papieraktenführung bei den Bußgeldbehörden

    In § 14 der Sächsischen E-Justizverordnung wird die Anordnung der Papieraktenführung bei den Bußgeldbehörden geregelt. Außer bei den Piloten, die bereits zum 01.01.2026 gestartet sind, gilt für alle Bußgeldbehörden der Startpunkt 01.04.2026. Bußgeldbehörden, die die Voraussetzungen für einen Start erst zum 01.01.2027 gewährleisten können, konnten dies bis 15.07.2026 beim Staatsministeriums der Justiz anzeigen. Ab 01.01.2027 gibt es keine Möglichkeit mehr ohne eine elektronische Aktenführung ein Bußgeldverfahren mit der Sächsischen Justiz durchzuführen. 

  • Sachsenlandkurier 01|26

    Frau Beuthner-Ostrowski, Richterin am Amtsgericht Leipzig und Leiterin der Koordinationseinheit "Medienbruchfreie Kommunikation" gibt im Sachsenlandkurier 01|26 einen Überblick über den geltenden rechtlichen Rahmen (s. 36).

    Der entsprechende Sachsenlandkurier kann im SSG-Mitgliederbereich abgerufen werden: Sachsenlandkurier 1/26

  • Umstellungsfahrplan

    Um die Umstellung der Prozesse und Verfahren erfolgreich zu meistern, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

    1. Bestandsaufnahme – Prüfen Sie, welche Fachverfahren und DMS bereits im Einsatz sind und ob sie xJustiz‑konform sind.
    2. Technische Anbindung – Stellen Sie sicher, dass das EGVP‑Modul korrekt konfiguriert ist.
    3. Testläufe – Nutzen Sie die Möglichkeit von Anlieferungstests, um die Schnittstellen zu Staatsanwaltschaft und Gerichten zu verifizieren.

    Weitere Details, technische Vorgaben und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz unter E‑Justiz – Informationen für Bußgeldbehörden.

  • Erfahrungsaustausch 

    Am 03.02.2026 haben wir uns mit Vertretern der Justiz, Fachverfahrensherstellern, der zuständigen Fach-Referentin des Sächsischen Städte- und Gemeindetages und rund 40 teilnehmenden Verwaltungen und Kreisen zur neuen E-JustizVO und der damit verbundenen Pflicht zur Übermittlung von E-Bußgeldakten an die Justiz ausgetauscht.

    Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Mitgliederbereich unter 2026-02-03-EA-EBussgeldakte

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Dann schreiben Sie uns gern unter digital-lotsen[at]ssg-sachsen.de oder füllen Sie unser Kontaktformular aus!