Nr. 18/23

Verbände fordern: Kommunale Wärmeplanung zeitlich realisierbar, wirtschaftlich leistbar und sozial tragbar zu machen

Pressemitteilung

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG), der vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (vdw Sachsen), der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Herausforderungen der Einführung einer kommunalen Wärmeplanung und neuer Heizungsstandards betont. Der bevorstehende Umbau der Wärme- und Stromversorgung sowie des Gebäudesektors ist eine Jahrhundertaufgabe. Die sächsischen Kommunen, Wohnungswirtschaft und Stadtwerke wollen bei der Umsetzung zwar Ermöglicher vor Ort sein, die Dekarbonisierung der Wärmenetze und des Gebäudesektors umsetzen, aber dazu bedarf es tiefgreifender Verbesserungen im zugrundeliegenden Gesetz, betonten die Vertreter der Spitzenverbände heute in Dresden.

Es braucht vor allem Zeit und Geld, damit die kommunale Wärmeplanung erfolgreich sein kann. Ohne Verbesserungen und Änderungen am Gesetz droht die beabsichtigte und überaus ambitionierte Energiewende im Gebäudesektor zu scheitern. Weiter wird Vertrauen verspielt und der soziale Frieden in den Städten und Gemeinden gefährdet. Trotz großer Herausforderungen sei die Energiewende machbar, aber niemand darf damit überfordert werden. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland, bis 2045 klimaneutral zu werden.

 

Dr. Florian Gräßler, Geschäftsführer, VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V., Landesgruppe Sachsen:

„Ob Wärmepumpe, Fernwärme, Geothermie oder klimaneutrale Gase: Die kommunale Wärmeplanung muss so einfach und praktikabel wie möglich sein. Der Energiesektor steht vor Milliardeninvestitionen, laut Schätzungen sind rund 600 Milliarden Euro bis 2030 notwendig. Die Politik hat die Verpflichtung, durch kluge Regelungen die Branche in die Lage zu versetzen, die Finanzierung der Energiewende bewältigen zu können. Weder Bund, Länder noch Kommunen werden die Energiewende flächendeckend allein finanzieren können. Deshalb muss die Energiebranche auch für neue Kapitalgeber attraktiv sein.“

 

Mirjam Philipp, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG):

„Die tiefen wirtschaftlichen Einschnitte, die durch die Schwestergesetze Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz letztendlich verursacht werden, betreffen die Wohnungswirtschaft wie die Energiewirtschaft gleichermaßen. Bei der Wohnungswirtschaft kommt alles an. In unseren Wohnungen leben die Menschen, ihre Wohnungen werden beheizt und mit Warmwasser versorgt. Wir sind also die Endkunden bei der Umsetzung der Wärmeplanung und die Investitionsopfer bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes. Das bedeutet, dass die Herkulesaufgabe nur dann gelingen kann, wenn alle Parteien an einem Tisch sitzen und schnell mit dem sächsischen Ausführungsgesetz zur Wärmeplanung begonnen wird. Zielstellung muss immer sein, dass wir unsere Mieter und Mitglieder vor zu hohen Belastungen sowohl bei der Kaltmiete, als auch bei den Betriebskosten schützen.“

 

Alexander Müller, Besonderer Vertreter und Sprecher, vdw Sachsen Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e. V.:

„Eine rein technische Betrachtung der kommunalen Wärmeplanung wäre fatal. Auch die Versorgung mit Fernwärme soll grün werden. Damit sind alle Heizungsarten unserer Wohnungen von den Auswirkungen der Wärmeplanung und auch des Gebäudeenergiegesetzes betroffen. Der soziale Aspekt, die Auswirkungen auf die Menschen in ihrem Zuhause, ist entscheidend. Die Bürger haben ein sehr gutes Gespür, was sinnvoll und verhältnismäßig ist. Sie werden nicht nachvollziehen können, warum die Kosten extrem variieren, nur weil etwa auf der anderen Straßenseite eine andere Wärmeversorgung besteht. So etwas wird schnell als Willkür verstanden und führt zu gesellschaftlichen Spannungen.“

 

Ralf Leimkühler, Stellvertretender Geschäftsführer, SSG Sächsischer Städte- und Gemeindetag:

„Die Verzahnung von Wärmeplanung und Vorgaben für die Gebäude ist richtig, aber die Umsetzungsfristen müssen machbar und klug gesetzt sein. Wenn bis zu 10.800 Städte und Gemeinden in Deutschland auf einen Schlag Wärmeplanungen in Auftrag geben, um diese bis Mitte 2028 fertigzustellen, wird das die Planungskapazitäten in diesem Land überfordern und die Preise für diese Leistung in schwindelerregende Höhen treiben. Wir fordern daher eine Streckung der Planungsfristen unter besonderer Berücksichtigung der Städte und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, einen vollständigen Kostenausgleich für die Übertragung dieser neuen Aufgabe und eine zentral bereitgestellte Datengrundlage vom Land zur Erleichterung bei der Bestandsanalyse.“

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