Nr. 13/23

SSG zur geplanten Fortführung der Breitbandförderung im Freistaat Sachsen: Wichtiges Signal für den ländlichen Raum

Pressemitteilung

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) begrüßt die geplante Fortführung der Breitbandförderung im Freistaat Sachsen. Das hat der kommunale Spitzenverband bei einer Anhörung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages am 21. Juni 2023 bekräftigt. Die Kommunen werden sich mit 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben an den Investitionen beteiligen. Insgesamt soll die Bundesförderung landesseitig um 600 Mio. Euro aufgestockt werden.

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, machte deutlich:

„Wir freuen uns, dass der Freistaat beim Breitbandausbau mit den Kommunen an einem Strang zieht. Das Fortführen des geförderten Breitbandausbaus in Sachsen trägt zur Zukunftsfähigkeit und zur Attraktivität besonders des ländlichen Raums bei. Stolz sind wir auch auf die Solidarität zwischen den Kommunen. Der kommunale Mitfinanzierungsanteil stammt aus dem kommunalen Finanzausgleich, was auch von den Städten befürwortet wird. Die Finanzierungsbedarfe befinden sich weiterhin dort, wo der eigenwirtschaftliche Breitbandausbau stockt: im ländlichen Raum und nur selten in den verdichteten Ballungsgebieten.“

Die Vorbereitungen für diese neuerliche Runde des Breitbandausbaus sind längst im Gange. Mehrere Landkreise und Gemeinden haben bereits ein Markterkundungsverfahren gestartet.

„Mit dem geplanten Gesetz und der begleitenden Förderrichtlinie bekommen die Kommunen Planungssicherheit. Zugleich werden die Kommunalhaushalte durch die Vollförderung aus Bundes- und Landesmitteln sowie aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs nicht belastet, ein Flickenteppich des Breitbandausbaus nach kommunaler Kassenlage ist damit ausgeschlossen. Der Ausbau der digitalen Infrastruktur wird uns am besten gelingen, wenn wir schnellstmöglich und in hohem Umfang an der Förderung partizipieren können“,

so Woitscheck.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlichte am 31. März 2023 die Gigabit-RL 2.0. Damit wurde die förderfähige Gebietskulisse auf die sog. „Dunkelgrauen Flecken“, Anschlusspunkte mit einer Internetverfügbarkeit von bis zu 200 Mbit/s, ausgeweitet. Schätzungsweise über 600.000 private Hausanschlüsse im Freistaat Sachsen werden damit potentiell förderfähig. Der geförderte Breitbandausbau darf überall dort stattfinden, wo in einem Markterkundungsverfahren kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch ein Telekommunikationsunternehmen angezeigt wurde.

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Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme:

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Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegen­über der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungs­austausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de