Nr. 6/22

Kommunale Landesverbände drängen auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses der Sächsischen Staatsregierung zur Breitbandförderung

Pressemitteilung

Die Kommunalen Landesverbände begrüßen die Einigung innerhalb der Sächsischen Staatsregierung, die Breitbandförderung im Freistaat Sachsen aufstocken und fortführen zu wollen und machen gleichzeitig deutlich, dass die späte Einigung nun schnell umgesetzt werden muss, um den geförderten Ausbau der sogenannten „Weißen Flecken“ und „Grauen Flecken“ weiter voranzutreiben.

Der Sächsische Landkreistag wartete bereits seit langem auf ein Signal aus der Staatsregierung für den weiteren Breitbandausbau in den Landkreisen, Städten und Gemeinden.

 „Die Staatsregierung hat uns lange im Unklaren darüber gelassen, wie die Bundesfördergelder nach Sachsen fließen. Einige Landkreise stehen schon seit Monaten in den Startlöchern und wollen weitere Ausbauprojekte anschieben.“,

so André Jacob, Geschäftsführer des Sächsischen Landkreistages.

Bereits seit April 2021 steht das „Graue-Flecken“-Programm des Bundes zur Verfügung, das den Ausbau von Breitbandanschlüssen von weniger als 100 Mbit/s fördert. Mit der Einigung kann nun auch der Freistaat Sachsen in die „Graue-Flecken“-Förderung einsteigen. Während für den Ausbau der „Weißen Flecken“ eine vollständige Förderung durch Bund und Freistaat zugesichert wird, wird die kommunale Ebene für Maßnahmen der „Grauen-Flecken“ einen Eigenanteil der Gesamtinvestitionssumme zu tragen haben.

Die Kommunen bekommen damit Planungssicherheit,

so Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.

„Die Gespräche der Oberbürgermeister und Bürgermeister mit dem Ministerpräsidenten haben gezeigt, dass auch er dem Breitbandausbau eine hohe Priorität einräumt. Wir freuen uns, dass der heutige Kabinettsbeschluss dies wiedergibt. Allerdings werden wir nun darauf achten, dass die Ko-Finanzierung der Grauen Flecken durch den Freistaat nicht zu Lasten anderer kommunalrelevanter Förderprogramme geht. Eine solche finanzielle Beteiligung der Kommunen durch die Hintertür wäre nicht hinnehmbar“,

so der Geschäftsführer des kommunalen Landesverbandes.

Die Kommunalen Landesverbände setzen sich für eine zeitnahe Beschlussfassung des Gesetzes durch den Sächsischen Landtag ein, um die Mittel schnellstmöglich bereitzustellen, schließlich werden die Bundesmittel im „Windhundverfahren“ vergeben.


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