sächsische justiz

Kommunalverfassungsrecht

Kommunalverfassungsrecht

Beim Kommunalverfassungsrecht handelt es sich in gewisser Weise um das „Spielregelrecht“, das bestimmt, mit welchen Organen die Städte und Gemeinden handeln (Gemeinderat und Bürgermeister), nach welchen Regelungen diese Organe zusammenarbeiten und wie kommunale Entscheidungen herbeigeführt werden. Das Sächsische Kommunalverfassungsrecht wurde vor über 30 Jahren vom Baden-Württembergischen Landesrecht inspiriert, hat sich aber längst mit eigenen Wegen von diesen Ursprüngen emanzipiert. Zum Kommunalverfassungsrecht zählen auch Rechtsgebiete wie das kommunale Bekanntmachungsrecht, das z. B. für die rechtswirksame Bekanntmachung von Satzungen oder für die Bekanntmachung von Bauleitplänen und Wahlen von Bedeutung ist.

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