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Allgemeines Verwaltungsrecht und Organisation

Allgemeines Verwaltungsrecht und Organisation

Das Verwaltungsrecht umfasst insbesondere die Vorschriften, die für das Verwaltungsverfahren, d. h. für die Abläufe auch in den Kommunalverwaltungen gelten. Hier gilt aufgrund einer dynamischen Verweisung im sächsischen Landesrecht das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes unmittelbar auch für die Behördentätigkeit in Sachsen. Neben den Abläufen ist aber auch der Aufbau der Kommunalverwaltungen von Bedeutung. Die Aufbauorganisation der Kommunalverwaltungen unterliegt dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung, speziell der kommunalen Organisationshoheit. Die Äußerungen hierzu, auch die beratenden Äußerungen des Sächsischen Rechnungshofes, haben daher ausschließlich empfehlenden Charakter.

Unterrubriken:

  • Verwaltungsrecht
  • Organisation
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