Allgemeines Förderrecht und Sonderprogramme | Sonderaufgaben

Allgemeines Förderrecht und Sonderprogramme | Sonderaufgaben

Das Zuwendungsverfahren wird neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz vor allem durch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung (VwV zu § 44 SäHO) geprägt. Neben den auf Dauer angelegten Fachförderprogrammen hat der Freistaat gemeinsam mit dem Bund in den letzten Jahren auch mehrere Sonderprogramme verabschiedet, unter anderem Konjunkturprogramme und Hilfen zur Schadensbeseitigung nach Hochwasserereignissen.

Unterrubriken:

  • Vereinfachung und Verbesserung der Förderverfahren im Freistaat Sachsen
  • Programm „Brücken in die Zukunft“
  • Umsetzung des KInvFG Kapitel 2
  • Hochwasser 2013
  • Konjunkturpaket II
  • Brückendehnfugen | Quartobleche