Musterprozessregister abrufen

Wie kommt das Musterprozessregister zu Ihnen?

Das Musterprozessregister Sachsen wurde speziell für sächsische Städte und Gemeinden entwickelt. Der Abruf ist daher nur diesen vorbehalten.

Bevor es losgeht...

Sie benötigen eine eigene Instanz in der sächsischen Basiskomponente Prozessplattform. In der Folge sprechen wir von PICTURE. Sie haben noch keine? Dann schnell anfordern, das kostet Sie nichts! Den Link finden Sie in der Spalte rechts.

Sie haben schon einen Zugang zu PICTURE? Perfekt! Und jetzt:

In 3 einfachen Schritten zum Musterprozessregister

  • Registrieren Sie sich hier mit Ihrer dienstlichen eMail-Adresse. Die Dateien sind kennwortgeschützt. Abrufberechtige erhalten nach Registrierung von uns eine eMail mit den Kennwort an die dienstliche eMail-Adresse. Nutzen Sie den Link in der Spalte rechts.
  • Laden Sie die Dateien von unserem Server herunter. Den Link finden Sie ebenfalls in der Spalte rechts. Sie laden eine gepackte Archivdatei von unserem Server. Das Kennwort senden wir Ihnen zu (siehe Schritt 1). Nach dem Entpacken haben Sie alles, was Sie für den Start brauchen: Die Dateien für Ihre PICTURE-Instanz und Handreichungen zur Inbetriebnahme und zu den ersten Schritten.
  • Importieren Sie das Musterprozessregister in Ihre PICTURE-Instanz. Die Handreichungen beschreiben die nötigen Schritte, um das Musterprozessregister in Ihre PICTURE-Instanz zu importieren. Falls Sie Unterstützung benötigen: Wir bieten Online-Termine, in denen wir die Schritte mit Ihnen gemeinsam durchgehen.

Und jetzt - Einfach starten!

Schauen Sie sich in den Handreichungen die ersten Schritte an und legen Sie los!