Digitale Souveränität
Souveränität ist nichts neues ...
Von Souveränität sprechen wir in der Regel im Blick auf Staaten und deren Unabhängigkeit und Selbstbestimmungsrecht. Einige Aspekte lassen sich allerdings auf die Ebene von Organisationen und damit Verwaltungen übertragen:
- Selbstbestimmung und Autonomie: Eine Organisation kann in bestimmten Bereichen selbstbestimmt und autonom handeln, ohne Fremdbestimmung. Dies entspricht der "inneren Souveränität" eines Staates, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.
- Unabhängigkeit: Eine Organisation kann unabhängig von äußeren Zwängen und Einflüssen agieren. Analog zur "äußeren Souveränität" eines Staates gegenüber anderen Staaten.
- Letztentscheidungsbefugnis: In Entscheidungen hat die einzelne Organisation die letzte Entscheidungsgewalt. Vergleichbar mit der Souveränität als oberste Entscheidungsinstanz im Staat.
Digitale Souveränität
Digitale Souveränität bedeutet die Fähigkeit eines Landes, einer Organisation oder eines Einzelnen, seine digitale Daten, Infrastruktur und Online-Aktivitäten selbst zu steuern und zu kontrollieren, ohne von außen abhängig zu sein. Es handelt sich um die Fähigkeit, Entscheidungen über die Verarbeitung und den Umgang mit digitalen Informationen zu treffen.
Meist wird dabei auf die Gefahren der Abhängigkeit von großen, oft außereuropäischen Anbietern abgestellt. Entscheidend ist die Bewertung von Abhängigkeiten - auch bei Dienstleistern aus dem europäischen Raum.
Wie können wir (digital) souveräner werden?
Einige Beispiele:
- Verwendung von (quell)offener Soft- und Hardware, um von proprietären Systemen unabhängig zu sein.
- Implementierung starker Cyber-Sicherheitsmaßnahmen, als Schutz gegen Cyber-Angriffe.
- Entwicklung und Verwendung von (digitalen) Infrastrukturen, die von lokalen Behörden entworfen, errichtet und kontrolliert werden.
- Förderung von digitaler Bildung und -Literacy, um Einzelpersonen zu befähigen, über ihre Online-Aktivitäten informierte Entscheidungen zu treffen. Neben Systemen und Infrastrukturen, welche eine solche Kontrolle zulassen, sind befähigte Nutzende nötig. Nutzende, welche die technischen Möglichkeiten kennen, Anbieter einschätzen und entsprechend auswählen können.
3 Fragen zu ... Digitale Souveränität in der LDS
Wir haben Thomas Steinbach, Referatsleiter IT in der Landesdirektion Sachsen 3 Fragen gestellt:
- Was war der Auslöser, sich in der Landesdirektion mit digitaler Souveränität zu befassen?
- Wie bringt man das Thema in eine große Organisation mit 1.600 Mitarbeitern?
- Was können Städte, Gemeinden und Landkreise aus den Erfahrungen der Landesdirektion lernen?
Die Folge wurde im Juli 2026 erstellt.
Thomas Steinbach freut sich auf das persönliche Gespräch beim Netzwerktreffen 2026!