Cyberversicherung oder keine Cyberversicherung?
Diese Frage stellen sich Kommunen vielleicht wenn es darum geht, sich dem Thema Informationssicherheit anzunähern.
Kommunen müssen laut Sächsischen Informationssicherheitsgesetz §4 Abs. 2 die Grundsätze der Informationssicherheit gewährleisten und dafür geeignete organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen.
Ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Cyberversicherung für eine Kommune Sinn macht, das haben wir zwei Digital-Navigatoren, einen kommunalen Beauftragten für Informationssicherheit, einen Bürgermeister und eine Vertreterin aus dem Bereich des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gefragt.
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Shownotes:
Website Gesamtverband der Versicherer: Das leistet eine Cyberversicherung