Besser versichert?

Cyberversicherung oder keine Cyberversicherung?

Diese Frage stellen sich Kommunen vielleicht wenn es darum geht, sich dem Thema Informationssicherheit anzunähern.

Kommunen müssen laut Sächsischen Informationssicherheitsgesetz §4 Abs. 2 die Grundsätze der Informationssicherheit gewährleisten und dafür geeignete organisatorische und technische Maßnahmen ergreifen.

Ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine Cyberversicherung für eine Kommune Sinn macht, das haben wir zwei Digital-Navigatoren, einen kommunalen Beauftragten für Informationssicherheit, einen Bürgermeister und eine Vertreterin aus dem Bereich des Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gefragt.

Shownotes:

Website Gesamtverband der Versicherer: Das leistet eine Cyberversicherung