Anordnung der Papieraktenführung bei den Bußgeldbehörden
In § 14 der Sächsischen E-Justizverordnung wird die Anordnung der Papieraktenführung bei den Bußgeldbehörden geregelt. Außer bei den Piloten, die bereits zum 01.01.2026 gestartet sind, gilt für alle Bußgeldbehörden der Startpunkt 01.04.2026.
Bußgeldbehörden, die die Voraussetzungen für einen Start erst zum 01.09.2026 gewährleisten können, müssen diese Verschiebung bis zum 15.02.2026 beim Staatsministeriums der Justiz anzeigen.
Wer auch zum 01.09.2026 nicht starten kann, der muss bis 15.07.2026 eine entsprechende Fristverlängerung anzeigen. Ab 01.01.2027 gibt es keine Möglichkeit mehr ohne eine elektronische Aktenführung ein Bußgeldverfahren mit der Sächsischen Justiz durchzuführen.
Die Fristen auf einen Blick:
- Stufe 1 (bis 31. März 2026) - Pflicht für alle.
- Stufe 2 (bis 31. August 2026) – Antrag für Aufschub bis 15. Februar 2026 möglich.
- Stufe 3 (bis 31. Dezember 2026) – Antrag für Aufschub bis 15. Juli 2026 möglich.
Um die Umstellung reibungslos zu gestalten können folgende Schritte empfohlen werden:
- Bestandsaufnahme – Prüfen Sie, welche Fachverfahren und DMS bereits im Einsatz sind und ob sie xJustiz‑konform sind.
- Technische Anbindung – Stellen Sie sicher, dass das EGVP‑Modul korrekt konfiguriert ist.
- Testläufe – Nutzen Sie die Möglichkeit von Anlieferungstests, um die Schnittstellen zu Staatsanwaltschaft und Gerichten zu verifizieren.
- Fristenmonitor – Legen Sie interne Termine fest, um die Antragsfristen (15. Februar / 15. Juli 2026) nicht zu versäumen.
Weitere Details, technische Vorgaben und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz unter E‑Justiz – Informationen für Bußgeldbehörden.
Erfahrungsaustausch zur elektronischen Bußgeldakte
Am 03.02.2026 um 14:00 Uhr sind Digital-Navigatoren und Digital-Multiplikatoren, gern mit ihren Kollegen der Bußgeldstellen, zum Erfahrungsaustausch mit dem Thema: "Elektronische Bußgeldakte" eingeladen. Seien Sie dabei, teilen Sie Ihre Praxis‑Insights, stellen Sie Fragen und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Kommunen! Hier weiterlesen und anmelden.
