Nr. 7/26

Nicht mehr kostendeckend: Bund erhöht Druckkosten für Personalausweise

Pressemitteilung

Eine neue, kurzfristige Kostenerhöhung der Bundesdruckerei führt zu hohen Mehrkosten bei der Stadt Leipzig. Seit 1. März verlangt die Bundesdruckerei z. B. für einen Personalausweis für Bürgerinnen und Bürger unter 24 Jahren 29,61 Euro, über Gebühren gedeckt ist aber nur ein Betrag von 27,60 Euro. Dadurch entstehen für die Stadt Leipzig nicht gedeckte Sachaufwendungen in Höhe von 2,01 Euro pro Ausweis. Über das Jahr gerechnet summiert sich der Fehlbetrag auf rund 170.000 Euro, der aus dem eigenen Haushalt gedeckt werden müsste.


Die Stadt Leipzig trägt diese unabgestimmte Kostenerhöhung des Bundes nicht mit und wird weiterhin den bisherigen Betrag in Höhe von 27,23 Euro an die Bundesdruckerei überweisen.


Oberbürgermeister Burkhard Jung:

„Wer bestellt bezahlt. Dieser Grundsatz muss in den Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gelten und ich werde seit Monaten nicht müde, dies öffentlich einzufordern. Wenn Druckkosten seitens des Bundes erhöht werden, müssen auch die Gebühren, die die Gemeinden erheben dürfen, entsprechend angepasst werden. Das geschieht hier nicht, der Bund wälzt ohne Rücksicht Mehrkosten auf die Kommunen ab. Das können und wollen wir nicht mittragen.“


Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) ergänzt:

„Das Vorgehen des Bundes beim Personalausweis steht exemplarisch für viele Vorgänge in den letzten Jahren. Dabei werden von Bund und Ländern Aufgaben oder Standards erdacht und geregelt, die dann von den Kommunen erfüllt werden müssen, ohne dass hierfür ein ausreichender Kostenausgleich erfolgt. Auf Dauer führt das zum Kollaps der Kommunalfinanzen. Das können wir an der aktuellen kommunalen Kassenstatistik ablesen, wonach allein Sachsens Kommunen im Jahr 2025 ein Defizit von mehr als einer Milliarde Euro verzeichnen mussten.“


Der Bund hatte bereits in der Vergangenheit mehrfach die Kosten für den Druck eines Personalausweises angehoben, parallel dazu aber auch die Gebühren so angepasst, dass den Kommunen kein Minus entsteht. Zuletzt war dies im Februar so umgesetzt worden. Jetzt werden kurzfristig die Kosten über die zu erhebenden Gebühren angehoben und die Kosten den Kommunen aufgebürdet.

 

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