Pressemitteilung
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) kann gezielt dazu beitragen, den Sanierungsstau bei den kommunalen Sportstätten abzubauen. Das Programm und die Fördermöglichkeiten vorzustellen, war heute Gegenstand eines Treffens von SSG-Vertretern mit der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt, Frau Dr. Christiane Schenderlein, in Dresden.
Oberbürgermeister und SSG-Präsident Bert Wendsche sagte dazu:
„Beim Erhalt unserer kommunalen Sportstätten können wir jede Unterstützung gebrauchen. Ich freue mich, dass die Förderung des Bundes fortgesetzt wird und Frau Staatsministerin Dr. Schenderlein heute nochmal persönlich die Modalitäten erklärt hat. Es war ein gutes und konstruktives Treffen, das hoffentlich noch den einen oder anderen Förderantrag auch aus Sachsen bewirken wird. Ich appelliere an die sächsischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die Anträge aus Sachsens Kommunen bei der Auswahl im Haushaltsausschuss nach Kräften zu unterstützen.“
Frau Dr. Schenderlein:
„Die Sportmilliarde des Bundes ist ein starkes Bekenntnis zur Sportinfrastruktur in Deutschland! Diese Mittel kommen sowohl dem Breiten- als auch dem Spitzensport zugute. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ wichtige Weichen zur Stärkung der Sportstätten in unserem Land gestellt. Für diese wichtigen Investitionen stehen nun 666 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus sind noch einmal 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmstätten und -bäder vorgesehen. Der Investitionsstau in Turnhallen und Schwimmbädern vor Ort ist immens – umso wichtiger ist dieses klare Signal vom Bund, hier gezielt in die Kommunen zu investieren. Zudem nehmen wir 20 Millionen Euro in die Hand, um die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Mit weiteren 150 Millionen Euro starten wir eine Infrastruktur-Offensive für den Spitzensport.“
Der Sanierungsstau bei den Sportstätten in Sachsen ist hoch. Einer Erhebung des Sächsischen Innenministeriums aus dem Jahr 2024 zufolge müssten die sächsischen Kommunen mindestens 374 Millionen Euro in ihre Sportstätten investieren, um auch in Zukunft gute Bedingungen für den Schul- und Vereinssport zu gewährleisten.
Hintergrund
Mit dem Bundesprogramm SKS aus der sogenannten „Sportmilliarde“ fördert der Bund Investitionen in kommunale Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von 666 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bereit. Gefördert wird insbesondere die Sanierung öffentlicher Sporthallen sowie von Hallen- und Freibädern. Möglich ist außerdem die Sanierung von Sportfreianlagen, wie beispielsweise von Kunstrasenplätzen. Projektskizzen für diese erste Förderrunde können noch bis zum 15. Januar 2026 digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/aufrufe/aktuelle-meldungen/sks.html) eingereicht werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt anschließend durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Kontakt:
Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft. Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de |
