Pressemitteilung
Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) begrüßt den in dieser Sitzungswoche des Sächsischen Landtages gefassten Beschluss, den Regionalen Planungsverbänden mehr Zeit zur Sicherung der Wind-Vorranggebiete einzuräumen. Damit wird das Risiko kleiner, dass ab Mitte 2027 planerisch ungesteuert Windenergieanlagen im Außenbereich errichtet werden können. Der Geschäftsführer des SSG, Mischa Woitscheck, sagt dazu:
„Mit der Gesetzesänderung kehren wir auf einen vernünftigen Ausbaupfad zurück, der die sächsischen Städte und Gemeinden nicht überfordert, sondern mehr Spielraum für Abstimmungsprozesse zulässt. Der Landesgesetzgeber greift damit unseren Vorschlag auf, keine eigenen Fristen zu erfinden, sondern sich ausschließlich an der Bundesvorgabe zu orientieren.“
Aus Sicht des SSG ist es weiterhin notwendig, die Planungsverbände für die gesamte Dauer ihrer Arbeit durch den Freistaat Sachsen angemessen finanziell auszustatten. Das ist die Voraussetzung für deren tragende Rolle und die notwendige Bürgerbeteiligung. Die nunmehr bis 2032 zu erfüllende Aufgabe der Flächensicherung für Wind-Vorranggebiete muss den Planungsverbänden vollständig finanziell ausgeglichen werden. Diesem Anspruch wird die beschlossene Gesetzesänderung leider nicht gerecht.
Des Weiteren wird das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz angepasst. Woitscheck dazu:
„Natürlich ist es positiv, dass die Städte und Gemeinden an der Wertschöpfung beteiligt werden. Den Kommunen ist es auch wichtig, dass die Mittel der Allgemeinheit zur Verfügung stehen werden und damit Maßnahmen im Interesse aller Einwohner umgesetzt werden können. Dennoch glauben wir nicht, dass Akzeptanz mit Geld erkauft werden kann. Der Ausbau kann nur mit und nicht gegen die Menschen gelingen.“ Auf Kritik des SSG stößt zudem, dass die Regelungen zur Gemeindebeteiligung erst neun Monate nach Inkrafttreten erneut geändert werden. „Die Kommunen benötigen stabile rechtliche Rahmenbedingungen, die sich nicht fortlaufend nach der politischen Windrichtung ändern.“
so Woitscheck.
Kontakt:
Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft. Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de |