Pressemitteilung
Der Landesvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) hat sich heute ausführlich mit der Aufteilung der Mittel aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes im Freistaat Sachsen beschäftigt. Danach werden die Abstimmungsergebnisse der Präsidenten der beiden kommunalen Landesverbände mit dem Ministerpräsidenten und dem Finanzminister unter mehreren Maßgaben mitgetragen. Dazu zählt, dass beim Vorwegabzug von 10 Prozent der Mittel für Maßnahmen im gemeinsamen staatlichen und kommunalen Interesse die kommunalen Landesverbände bei der Konkretisierung beteiligt werden. Der Sächsische Landtag wird vom Landesvorstand aufgefordert, die Mindestinvestitionshöhe im kommunalen Budget von 250.000 Euro im Sachsenfonds spätestens bei der nächsten Evaluierung des Sachsenfondsgesetzes auf die vom Bund vorgegebenen 50.000 Euro abzusenken. Die Mittel zur Aufstockung der Fachförderprogramme im strategischen Arm sind auf vier Jahre schwerpunktmäßig für Bildungsinfrastruktur und für Straßen- und Brückenbau vorzusehen. Außerdem begrüßt es der Landesvorstand, dass sich der Freistaat dem kommunalen Vorschlag angeschlossen hat, für diese Maßnahmen kein Mindestinvestitionsvolumen von 7,5 Millionen Euro, sondern von 250.000 Euro vorzugeben. Schließlich werden die Mittel des kommunalen Arms für ebenfalls vier Jahre als Budget gebündelt.
Der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Bert Wendsche sagt dazu:
„Nach den letzten Wochen intensiver Diskussionen ist mein Blick nach vorn gerichtet. Wir wollen, dass die Investitionen in die Infrastruktur überall sichtbar werden und das Programm in Sachsen zur Erfolgsgeschichte wird. Dafür haben wir gemeinsam mit dem Land und innerhalb der kommunalen Familie erste wichtige Weichenstellungen vorgenommen. Die Vorbehalte insbesondere der kleineren Gemeinden bis 3.000 Einwohner haben wir aufgegriffen, indem die Mittel für vier Jahre im SSG-Kreisverband als Budget gebündelt werden. An den Sächsischen Landtag appellieren wir, seine Beschlussfassung zum Mindestinvestitionsvolumen von 250.000 Euro nochmals zu überdenken. Ein Absenken auf die vom Bund favorisierte Schwelle von 50.000 Euro Investitionsvolumen würde dem ländlichen Raum Sachsens entgegenkommen.“
Hintergrund:
Aus dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur werden dem Freistaat Sachsen und den Kommunen (Landkreisen, Städten und Gemeinden) in 12 Jahren rund 4,8 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Bereits im Frühjahr 2025 beschloss der Sächsische Landtag, dass diese Mittel dem Sachsenfonds zufließen. Diese Mittel werden nach dem gegenwärtigen Verhandlungsstand voraussichtlich wie folgt aufgeteilt:

Kontakt:
Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft. Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de |