Nr. 16/25

„Investitionsbooster“: Sächsischer Städte- und Gemeindetag begrüßt Vorentscheidungen auf Bundesebene zum Ausgleich der Steuerausfälle der Kommunen

Pressemitteilung

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) begrüßt die Weichenstellungen auf Bundesebene, die durch den „Investitionsbooster“ eintretenden Steuerausfälle bei den Städten und Gemeinden vollständig auszugleichen.

 

„Wir versprechen uns vom Investitionsbooster auch für unsere sächsischen Unternehmen viel. Die damit verbundenen Steuerausfälle hätten die Städte und Gemeinden jedoch nicht verkraften können. Das Nachjustieren auf Bundesebene ist maßgeblich auf das Wirken der Ministerpräsidentenkonferenz zurückzuführen, in der derzeit unser Ministerpräsident Michael Kretschmer den Vorsitz hat. Wir danken ihm auch ganz persönlich“,

würdigte SSG-Geschäftsführer Mischa Woitscheck den Einsatz des Ministerpräsidenten. Zugleich mahnt der kommunale Spitzenverband eine 1:1-Weitergabe der für die Kommunen bestimmten Entlastungen an. Den Weg, die Steuermindereinnahmen über einen höheren Umsatzsteueranteil der Städte und Gemeinden vollständig zu kompensieren, bezeichnet der SSG als richtig.


„Nun ist es entscheidend, dass die Steuerkompensationen auch vollständig bei den Kommunen ankommen und verbleiben. Was vom Bund für die Kommunen bestimmt ist, darf nicht innerhalb unseres kommunalen Finanzausgleichs vom Land abgeschöpft werden. Wir werden sehr darauf achten, dass die Vorentscheidungen auf Bundesebene auch in Sachsen genauso vollzogen werden",

so Woitscheck.

 

Hintergrund

 

Mit dem von der Bundesregierung so bezeichneten „Investitionsbooster“ sollen Unternehmen steuerlich entlastet werden. Das Gesetzesvorhaben wurde am 27. Juni 2025 vom Deutschen Bundestag und heute vom Bundesrat beschlossen. Geplant sind unter anderem günstigere Abschreibungen auf Maschinen und Anlagen sowie eine ab 2028 stufenweise sinkende Körperschaftssteuer. Dieses Wirtschaftsförderprogramm wird zu hohen Steuerausfällen besonders bei den Ländern und Kommunen führen. Nach Prognose des SSG würden allein bei den sächsischen Kommunen die unmittelbaren Steuerverluste sich auf rund 360 Millionen Euro bis 2029 belaufen, die der Bund aber kompensieren will. Darüber hinaus drohen Einnahmeverluste aus Steuermindereinnahmen des Landes, die über den kommunalen Finanzausgleich wirksam werden können.


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