Pressemitteilung
Bei der heutigen Sachverständigenanhörung im Sächsischen Landtag hat sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) positiv zu den Vorschlägen geäußert, die engen zeitlichen Vorgaben zur Planung von Windenergieflächen zu lockern. Konkret wurde der Vorstoß von zwei Gesetzentwürfen, den Regionalen Planungsverbänden mehr Zeit für die Sicherung von Windenergieflächen einzuräumen und das 2-Prozent-Flächenziel in zwei Planungsschritten bis 2032 erreichen zu wollen, vom SSG begrüßt.
SSG-Geschäftsführer Mischa Woitscheck sagte dazu:
„Den Ausbau der Windenergie können wir nur mit den Menschen erreichen. Die Regionalen Planungsverbände sind Dreh-und-Angelpunkte des Suchprozesses nach geeigneten Windenergieflächen. Sie müssen mögliche Gebiete prüfen, mit den Betroffenen diskutieren, abwägen und entscheiden, welche Flächen geeignet sind. Für diese sachlich wie emotional anspruchsvollen Prozesse müssen wir uns unbedingt die dafür notwendige Zeit nehmen. Nur dann können wir Akzeptanz bei den Bürgern und Gemeinden erreichen.“
Aus Sicht des SSG ist es auch notwendig, die Planungsverbände für die gesamte Dauer ihrer Arbeit durch den Freistaat Sachsen angemessen finanziell auszustatten. Das ist die Voraussetzung für deren tragende Rolle und die notwendige Bürgerbeteiligung.
Hintergrund
Der Ausschuss für Infrastruktur und Landesentwicklung des Sächsischen Landtages hat am 30. Mai 2025 eine öffentliche Sachverständigenanhörung zu zwei Gesetzentwürfen (AfD-Fraktion, CDU-/SPD-Fraktion) zur Änderung des Landesplanungsgesetzes durchgeführt. Der SSG hat sich bei der Anhörung dafür ausgesprochen, nicht über das geltende Bundesrecht hinauszugehen. Dieses lässt eine zeitliche Streckung der Regionalplanung um fünf Jahre bis 2032 zu. Darüber hinaus setzt sich der kommunale Spitzenverband für einen Mehrbelastungsausgleich durch den Freistaat Sachsen für die mit der Flächensicherung betrauten Regionalen Planungsverbände über die gesamte Zeit der Aufgabenwahrnehmung bis mindestens 2032 ein.
Kontakt:
Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme: Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft. Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegenüber der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungsaustausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de |