BSI IT-Grundschutzpraktiker

IT-Grundschutz-Praktiker (BSI)

Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, in ihrer Behörde ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) entsprechend der IT-Grundschutz-Methodik aufzubauen. Die Kosten für die Teilnahme an der Schulung sowie die Kosten für die optionale Prüfung werden zentral getragen, so dass sie für die Angestellten der sächsischen Kommunalverwaltungen kostenfrei sind. Eine Schulung umfasst insgesamt 24 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über drei Tage. Die inhaltliche Ausrichtung folgt dem Curriculum des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

  • Themenfelder der Schulung

    • Einführung und Grundlagen der IT-Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen
    • Normen und Standards der Informationssicherheit
    • Einführung IT-Grundschutz
    • IT-Grundschutz-Vorgehensweise (Überblick)
    • Kompendium (Überblick)
    • Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise
    • IT-Grundschutz-Check
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Die Schulung wird vorrangig für

    • nach SächsISichG bereits gemeldete oder
    • bis 31.12.2025 verpflichtend zu meldende

    Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS) einer Gemeinde (z. B. nicht nachgelagerte Ämter / Behörden, Eigenbetriebe) angeboten, welche bisher an keiner derartigen vom Freistaat Sachsen finanzierten Schulung teilgenommen haben.

    Die Teilnahmevoraussetzungen werden vom Veranstalter geprüft. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, behält sich der Veranstalter vor, diese Anmeldungen auf die Warteliste zu setzen. Sie werden nachrangig nach Ablauf der Anmeldefrist in der Reihenfolge des Anmeldezeitpunkts berücksichtigt.

  • Anmeldung

    Bei Interesse und Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen ist die Anmeldung bis zum 17. Oktober 2025 für folgende Schulungen möglich:

    Über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse erhalten Sie kurz vor der jeweiligen Schulung weitere Informationen zur Schulungsdurchführung.

    Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass sein Landkreis bzw. seine Stadt oder Gemeinde einen Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) nach § 8 SächsISichG an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeldet hat bzw. das bis zum 31. Dezember 2025 nachgeholt haben wird. Das Meldeformular ist hier (https://mitdenken.sachsen.de/bfis) zu finden.