BSI IT-Grundschutzpraktiker

IT-Grundschutz-Praktiker (BSI)

Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, in ihrer Behörde ein Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) entsprechend der IT-Grundschutz-Methodik aufzubauen. Die Kosten für die Teilnahme an der Schulung sowie die Kosten für die optionale Prüfung werden zentral getragen, so dass sie für die Angestellten der sächsischen Kommunalverwaltungen kostenfrei sind. Eine Schulung umfasst insgesamt 24 Unterrichtseinheiten und erstreckt sich über drei Tage. Die inhaltliche Ausrichtung folgt dem Curriculum des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

  • Themenfelder der Schulung

    • Einführung und Grundlagen der IT-Sicherheit und rechtliche Rahmenbedingungen
    • Normen und Standards der Informationssicherheit
    • Einführung IT-Grundschutz
    • IT-Grundschutz-Vorgehensweise (Überblick)
    • Kompendium (Überblick)
    • Umsetzung der IT-Grundschutz-Vorgehensweise
    • IT-Grundschutz-Check
  • Teilnahmevoraussetzungen

    Die Schulung wird vorrangig für

    • nach SächsISichG bereits gemeldete oder
    • der Erklärung, dass nach dem Kurs der Teilnehmer die Rolle BfIS übernimmt und gemeldet wird

    Beauftragte für Informationssicherheit (BfIS) einer Gemeinde (z. B. nicht nachgelagerte Ämter / Behörden, Eigenbetriebe) angeboten, welche bisher an keiner derartigen vom Freistaat Sachsen finanzierten Schulung teilgenommen haben.

    Die Teilnahmevoraussetzungen werden vom Veranstalter geprüft. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, behält sich der Veranstalter vor, diese Anmeldungen auf die Warteliste zu setzen. Sie werden nachrangig nach Ablauf der Anmeldefrist in der Reihenfolge des Anmeldezeitpunkts berücksichtigt.

  • Anmeldung

    Bei Interesse und Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen schreiben Sie uns: digital-lotsen@ssg-sachsen.de. Auch wenn aktuell keine Kurse angeboten werden, werden wir auf die SAKD und die Sächsische Staatskanzlei zugehen und gemeinsam überlegen, wie weitere Kurse organisiert und angeboten werden können.

    • Aktuell leider keine Angebote


    Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, dass sein Landkreis bzw. seine Stadt oder Gemeinde einen Beauftragten für Informationssicherheit (BfIS) nach § 8 SächsISichG an den Beauftragten für Informationssicherheit des Landes gemeldet hat bzw. dies innherhalb von 4 Wochen nach der Teilnahme am Kurs nachgeholt haben wird. Hier geht´s zum Meldeformular: (https://mitdenken.sachsen.de/bfis).