Eine EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) ist eine digitale Brieftasche, die von der EU im Rahmen der geplanten European Digital Identity eingeführt wird. Sie soll Bürgern und Unternehmen ermöglichen, sich online und offline sicher auszuweisen und digitale Nachweise (z. B. Führerschein, Ausbildungsnachweise, medizinische Zertifikate) auf dem Smartphone oder einem anderen Gerät zu speichern und zu teilen.
Was bedeutet dies für die Verwaltung?
Mit der Einführung der EUDI-Wallet wird sich die Art, wie Bürgerinnen in der Verwaltung Dokumente vorlegen, grundlegend verändern. Statt physische Ausweise, Bescheinigungen oder Zertifikate mitzubringen, können diese künftig direkt aus der digitalen Brieftasche auf ihrem Smartphone übermittelt werden. Folgende Effekte könnten damit verbunden sein:
- Schnellere Bearbeitung: Keine manuelle Erfassung oder Prüfung physischer Dokumente nötig.
- Fehlerreduktion: Daten werden direkt aus einer vertrauenswürdigen Quelle übernommen.
- Höhere Sicherheit: Manipulationen oder Fälschungen sind praktisch ausgeschlossen.
- Datensparsamkeit: Es werden nur die wirklich benötigten Informationen übertragen.
- Interoperabilität: Einheitliche EU-Standards erleichtern grenzüberschreitende Verwaltungsprozesse.
Verwaltung wird anders erlebt werden:
- Anlassbezogene Anforderung:
Ein Bürger kommt in die Verwaltung – z. B. zur Beantragung einer Leistung oder zur Eintragung in ein Register – und bittet den Sachbearbeiter um den benötigten Nachweis, etwa den Personalausweis, den Führerschein oder ein Ausbildungszeugnis. - Digitale Anfrage:
Kann über eine sichere Schnittstelle die Verwaltungssoftware eine Anfrage direkt an die EUDI-Wallet des Antragsstellers. Mit der Anfrage werden nur die für den Vorgang unbedingt nötigen Daten angefordert (z. B. „Bestätigung: über 18 Jahre“ statt vollständiges Geburtsdatum). - Freigabe:
In der Wallet-App erscheint eine Anfrage mit den genauen Angaben, welche Daten übermittelt werden sollen. Die Person prüft diese und bestätigt aktiv die Freigabe – ohne diese Zustimmung werden keine Daten übertragen. - Sichere Übertragung:
Die freigegebenen Daten werden verschlüsselt an die Verwaltung gesendet. Dort können sie automatisch in das Fachverfahren übernommen oder im Gespräch überprüft werden. - Dokumentation und Nachweis:
Der Vorgang wird revisionssicher dokumentiert. Dank standardisierter Formate und EU-weiter Gültigkeit entfällt die Notwendigkeit, Kopien zu erstellen oder Übersetzungen anzufordern.
- Anlassbezogene Anforderung:
Warum der 24.12.2026?
- Die neue eIDAS‑Verordnung (EU) 2024/1183 trat am 20. Mai 2024 in Kraft und führt die Verpflichtung ein, europäische digitale Brieftaschen (EUDI‑Wallets) einzuführen.
- Darauf aufbauend müssen alle EU-Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten nach Inkrafttreten der Durchführungsakte mindestens eine solche Wallet bereitstellen.
- Diese Durchführungsakte wurden im November 2024 verabschiedet und traten formal am 24. Dezember 2024 in Kraft.
- Zählt man die 24‑Monats-Frist ab diesem Datum, ergibt sich der Stichtag 24. Dezember 2026 als letzte zulässige Frist für die Einführung der Wallets.
Das Netzwerktreffen Ende Oktober 2024 Stand unter dem Motto: Kommune der Zukunft: Gestalter am Werk! Viele engagierte Mitarbeiter in großen wie auch kleinen Verwaltungen prägen und gestalten Verwaltung. Immer wieder gibt es neue Herausforderungen. EUDI-Wallet zählt sicherlich dazu! Vieles schafft man nur gemeinsam.
In Dresden werden wir uns am 03.09.2025 unter dem Motto: Kommune der Zukunft: Gemeinsam erfolgreich! treffen und für Digital-Navigatoren und Digital-Multiplikatoren das Pilotprojekt EUDI-Wallet Dresden erlebbar machen. Als Digital-Navigator, Digital-Multiplikator oder Verwaltungsdigitalisierer einer Kommune im Digital-Lotsen-Programm noch nicht angemeldet? Dann hier weiterlesen und anmelden.