Arbeitshilfe Umsatzsteuer

Arbeitshilfe Umsatzsteuer
"Kommunaler Leistungskatalog zur Umsatzsteuer mit § 2b UStG"

  • Vorwort und Einführung

    Liebe Leser und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen,

    vielen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft die Arbeitshilfe in Ihrer praktischen Arbeit anzuwenden.

    Zwei Jahre lang habe ich an der Arbeitshilfe gearbeitet. In dieser Zeit verlängerte der Bundesgesetzgeber den Übergangszeitraum, wonach die Neuregelung von § 2 und § 2b UStG den § 2 Abs. 3 UStG a. F. nun zum 01.01.2025 ablösen soll. Ebenso entschieden zahlreiche kommunale Verwaltungen vorzeitig die Neuregelung in Anspruch zu nehmen, wonach sie bereits wichtige Erfahrungen sammeln und die anderen sich weiterhin vorbereiten.

    Die Arbeitshilfe soll Ihnen helfen, die Anforderungen im Rahmen der Umsatzsteuer bewältigen zu können. Sie stellt den Versuch dar, die Leistungen der kommunalen Verwaltungen möglichst vollständig und umfassend zu beschreiben, die gegen Entgelt oder Gebühr erbracht werden. Die Arbeitshilfe dient dabei dem Zweck, die relevanten Leistungen in den Verwaltungen zu erkennen und soll unterstützen, deren steuerrechtliche Einordnung vorzunehmen.

    Der Schwerpunkt der steuerrechtlichen Würdigung liegt in der Feststellung der Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 2 Abs. 1 UStG sowie der Prüfung, ob die Regelung des § 2b UStG einer Besteuerung entgegensteht. Dabei beziehe ich in die Bearbeitung die aktuellen Verfügungen der Finanzverwaltung, relevante gerichtliche Entscheidungen, die einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen sowie das sächsische Landesrecht ein. Fragen, die den Betrieb gewerblicher Art betreffen, sind nicht Bestandteil der Ausführungen.

    Die Beschreibungen der Leistungen in der Arbeitshilfe enthalten einen möglichen Sachverhalt, der steuerrechtlich gewürdigt wurde. Abweichende Sachverhalte begründen regelmäßig auch andere steuerrechtliche Ergebnisse. Es verbleibt die Aufgabe des Bearbeiters vor Ort, den zugrundeliegenden Sachverhalt festzustellen und steuerrechtlich zu prüfen. Die Arbeitshilfe ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel.

    In der Struktur und im Aufbau folgt die Arbeitshilfe dem Produktkatalog der Doppik und gliedert sich entsprechend den Produktbereichen und Teilprodukten. Die Darstellung und Verortung der Leistungen erfolgt auf Ebene der Teilprodukte, um sie einfach und unkompliziert finden zu können.

    Die Arbeitshilfe soll ein lebendiges Hilfsmittel zur Bewältigung der steuerrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Umsatzsteuer sein. Sie sind deshalb herzlich eingeladen, uns Ihre Hinweise und Anmerkungen mitzuteilen und Ihre Kritik zu äußern. Möglicherweise sind einzelne Leistungen nicht enthalten oder Ihnen liegen bereits andere verbindliche Erkenntnisse von der Finanzverwaltung vor, dann zögern Sie bitte nicht uns darauf aufmerksam zu machen. Ich verfolge das Ziel, die Arbeitshilfe mindestens zweimal im Jahr auf Grundlage neuer Verfügungen der Finanzverwaltung oder gerichtlicher Entscheidungen sowie Ihrer Rückmeldungen zu aktualisieren.

    Ich hoffe mit der Arbeitshilfe einen Baustein zur Lösung einzelner steuerrechtlicher Fragen beizutragen. Schon ein steuerrechtliches Problem zu erkennen, ist ein wichtiger Schritt zur Lösung.

    Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen.

    Mein ganz besonderer Dank gilt Frau Kahnt und Frau Flack für die Unterstützung sowie dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag für die Möglichkeit, die Arbeitshilfe auf deren Internetseite veröffentlichen zu dürfen.

    Ihr Marcus Römer

  • Rezension

    Quelle: Artikel aus der Zeitschrift für Kommunalfinanzen (ZKF 2025, IV), Lefebvre Stollfuß, Bonn:

    Spätestens mit Auslaufen der Übergangsfrist zum 1.1.2027 sind alle deutschen Kommunen (und andere juristische Personen des öffentlichen Rechts) zur erstmaligen Anwendung des neuen Umsatzsteuerrechts für die öffentliche Hand (§ 2b UStG) verpflichtet. Der damit verbundene Umstellungsprozess in den Kommunen ist mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden: Für alle Leistungen der Kommunen muss bis dahin systematisch durchgeprüft, begründet und dokumentiert werden, ob sich aus dem vollkommen neuen umsatzsteuerlichen Rechtsrahmen des § 2b UStG eine geänderte umsatzsteuerliche Beurteilung für diese Leistungen ergibt.

    Mit der sorgfältig ausgearbeiteten „Arbeitshilfe Umsatzsteuer: Kommunaler Leistungskatalog zur Umsatzsteuer mit § 2b UStG“ von Marcus Römer kann dieser mühsame Prüf-, Begründungs- und Dokumentationsprozess erheblich beschleunigt werden. Für inzwischen bereits mehr als 320 typische Leistungen und Leistungsgruppen einer Kommune enthält die Arbeitshilfe eine rechtlich fundierte Sachverhaltsdarstellung, aus der jeweils eine klare Aussage zur Steuerbarkeit der Leistung getroffen und dies auch begründet wird. Dazu gibt die Arbeitshilfe in Bezug auf die konkrete Leistung an, welcher Steuersatz zur Anwendung gelangt oder ob eine Steuerbefreiung mit einem optionalen Verzicht auf die Steuerbefreiung in Frage kommt. Auch zum Vorsteuerabzugsrecht finden sich entsprechende Aussagen.

    Genau hierin liegt die besondere Praxistauglichkeit der Arbeitshilfe: Die Anwender finden klare leistungsbezogene Aussagen, statt sonst häufig nur allgemeiner Argumentationshilfen und Prüfschemata.

    Auch angesichts des Umstandes, dass es bisher naturgemäß erst wenige Verwaltungsanweisungen und keine Rechtsprechung zum neuen Umsatzsteuerrecht der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) gibt, ist die Bereitstellung von solchen konkreten fachlichen Positionierungen im Schrifttum für die kommunale Praxis überaus verdienstvoll. Denn eine enge Orientierung an den Prüfergebnissen einer solchen in Fachkreisen bereits anerkannten Publikation minimiert die strafrechtlichen und reputativen Risiken bei der Beurteilung der vielen nach neuem Recht zu prüfenden Leistungen der Kommunen.

    Für die praktische Anwendung ebenso hilfreich ist auch die durchdachte Struktur dieser umfangreichen Fallsammlung. Denn der Aufbau der Arbeitshilfe folgt dem Produktkatalog zur Doppik. Das ermöglicht ein systematisches Vorgehen bei der umsatzsteuerlichen Durchleuchtung des jeweiligen Kommunalhaushalts. Zudem können so - in Verbindung mit den klaren steuerrechtlichen Bewertungen - auch nicht vertieft im Umsatzsteuerrecht geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedenen Fachverwaltungen einer Kommune jeweils für sich vorprüfen, wie die aktuell erbrachten oder für die Zukunft geplanten Leistungen des Fachbereichs umsatzsteuerlich zu beurteilen sind. Schon ein steuerrechtliches Problem frühzeitig in den Fachverwaltungen zu erkennen, ist oftmals ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von steuerlichen Fehlern.

    Der Autor der Arbeitshilfe, Marcus Römer, arbeitet seit 2007 in der Stadtverwaltung Dresden und leitet dort bereits seit 2012 die für Fragen der Besteuerung der Stadt zuständige Stabsstelle. Er ist zudem langjähriges Mitglied im Beirat für kommunale Wirtschafts- und Steuerberatung des Deutschen Städtetages und als Dozent für Fragen der Besteuerung der öffentlichen Hand unter anderem für die Sächsische Verwaltungs-und Wirtschaftsakademie, das Sächsische kommunale Studieninstitut Dresden und das Kommunale Bildungswerk Berlin tätig.

    Die Arbeitshilfe erscheint als Online-Angebot und wird in regelmäßigen Abständen, derzeit zweimal jährlich, aktualisiert. Dadurch können neue Verfügungen der Finanzverwaltung, Entscheidung der Finanzgerichte, aktuelle Gesetzesänderungen und auch Rückmeldungen der Abonnenten aus der Praxis zeitnah aufgegriffen und in die Arbeitshilfe eingearbeitet werden. Die Arbeitshilfe ermöglicht den Zugriff auf diese und andere Verfügungen der Finanzverwaltungen sowie finanzgerichtliche Entscheidungen, soweit sie für die konkrete Leistung von Relevanz sind. Die Bestellung erfolgt unter www.ssg-sachsen.de, dort unter Aktuelles / Veröffentlichungen / Arbeitshilfe Umsatzsteuer.

    Die Arbeitshilfe Umsatzsteuer - Kommunaler Leistungskatalog zur Umsatzsteuer mit § 2b UStG wird allen kommunalen Praktikerinnen und Praktikern sowie den im Kommunalbereich tätigen öffentlichen Unternehmen und Steuerberatungen zur Verwendung empfohlen.

    Dr. Stefan Ronnecker, Steuerreferent des Deutschen Städtetages, Berlin


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  • Inhaltsverzeichnis 

    Vielen herzlichen Dank für Ihr Interesse und Abonnement der Arbeitshilfe. Ich hoffe mit der Arbeitshilfe einen Baustein zur Lösung einzelner steuerrechtlicher Fragen beizutragen. Schon ein steuerrechtliches Problem zu erkennen, ist ein wichtiger Schritt zur Lösung. 

    Aktueller Stand: ca. 320 Einzelleistungen
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  • Änderungshistorie 

    Liebe Leser und Mitarbeiter der Gemeinde- und Kreisverwaltungen,


    die Umsatzsteuer hat durch die Rechtsprechung und die Verfügungen der Finanzverwaltung auch in diesem 1. Halbjahr zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren. Mit der 3. Aktualisierung der Arbeitshilfe möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen, welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen sich daraus auf die Leistungen der Gemeinde- und Kreisverwaltungen ergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier.


    Die nächste Aktualisierung ist geplant zum 15. März 2026


    • 15.03.2025: 2. Aktualisierung
    • 15.08.2024: 1. Aktualisierung
    • 15.04.2024: Erstauflage mit ca. 320 Einzelleistungen


  • Hinweise und Feedbackmöglichkeiten

    Haftungshinweis

    Ihre Rückmeldungen sind wichtig: Feedback

  • Abonnement

    Die Arbeitshilfe wird seit dem 15. April 2024 als digitales Angebot über ein Jahresabonnement angeboten. Es soll mindestens zweimal im Jahr voraussichtlich zum 15. März und zum 15. August eine Überprüfung anhand aktueller Verfügungen bzw.  Rechtsprechung erfolgen.

    Das Jahresabonnement bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr, unabhängig von der tatsächlichen Bezugsdauer im jeweiligen Kalenderjahr. Es wurden folgende Bezugspreise festgelegt:

    • 1. Nutzer 178,50 Euro brutto pro Kalenderjahr
    • ab dem 2. Nutzer 150,00 Euro brutto pro Kalenderjahr je Nutzer. 

    Bestellungen sind möglich unter:  Bestellformular

    weitere Hinweise zum Abonnement:

    • Die Arbeitshilfe wird als Online-Zugang über einen separaten zugangsgeschützten Bereich auf der Homepage des SSG verfügbar sein. Die entsprechenden Zugangsdaten werden wir nach Abschluss eines verbindlichen Abonnement zur Verfügung stellen. 
    • Nutzungsrecht wird auf die angegebene Anzahl an Nutzern beschränkt (Named-User-Lizenz).
    • Die Urheberrechte liegen beim SSG (Herausgeber) oder Autor.
    • Der SSG ist berechtigt, den Funktionsumfang der Arbeitshilfe  jederzeit weiterzuentwickeln und anzupassen, solange hiermit keine wesentliche Änderung der Dienste bedingt ist, die die vertraglich vereinbarte Nutzung unmöglich macht oder wesentlich einschränkt und für den Kunden unzumutbar ist.
    • Dem Kunden/Nutzern ist es nicht gestattet, die Arbeitshilfe außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen und in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen oder Webcrawler-Programme oder vergleichbare Technologien einzusetzen, um automatisiert Inhalte aus der Arbeitshilfe abzurufen. Insbesondere ist es dem Kunden/Nutzer untersagt auf den Objektcode oder Quellcode zuzugreifen, die Dienste zu bearbeiten, zu übersetzen oder in anderer Form zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen oder abgeleitete Werke der Dienste zu erstellen.
    • Das Abonnement oder einzelne Nutzerzugänge können spätestens bis 01.12. mit Wirkung zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. Von der Kündigung betroffene Nutzerzugänge werden ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres zur Nutzung gesperrt.