Arbeitshilfe Umsatzsteuer
"Kommunaler Leistungskatalog zur Umsatzsteuer mit § 2b UStG"
Vorwort und Einführung
Liebe Leser und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltungen,
vielen herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft die Arbeitshilfe in Ihrer praktischen Arbeit anzuwenden.
Zwei Jahre lang habe ich an der Arbeitshilfe gearbeitet. In dieser Zeit verlängerte der Bundesgesetzgeber den Übergangszeitraum, wonach die Neuregelung von § 2 und § 2b UStG den § 2 Abs. 3 UStG a. F. nun zum 01.01.2025 ablösen soll. Ebenso entschieden zahlreiche kommunale Verwaltungen vorzeitig die Neuregelung in Anspruch zu nehmen, wonach sie bereits wichtige Erfahrungen sammeln und die anderen sich weiterhin vorbereiten.
Die Arbeitshilfe soll Ihnen helfen, die Anforderungen im Rahmen der Umsatzsteuer bewältigen zu können. Sie stellt den Versuch dar, die Leistungen der kommunalen Verwaltungen möglichst vollständig und umfassend zu beschreiben, die gegen Entgelt oder Gebühr erbracht werden. Die Arbeitshilfe dient dabei dem Zweck, die relevanten Leistungen in den Verwaltungen zu erkennen und soll unterstützen, deren steuerrechtliche Einordnung vorzunehmen.
Der Schwerpunkt der steuerrechtlichen Würdigung liegt in der Feststellung der Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 2 Abs. 1 UStG sowie der Prüfung, ob die Regelung des § 2b UStG einer Besteuerung entgegensteht. Dabei beziehe ich in die Bearbeitung die aktuellen Verfügungen der Finanzverwaltung, relevante gerichtliche Entscheidungen, die einschlägigen bundesrechtlichen Regelungen sowie das sächsische Landesrecht ein. Fragen, die den Betrieb gewerblicher Art betreffen, sind nicht Bestandteil der Ausführungen.
Die Beschreibungen der Leistungen in der Arbeitshilfe enthalten einen möglichen Sachverhalt, der steuerrechtlich gewürdigt wurde. Abweichende Sachverhalte begründen regelmäßig auch andere steuerrechtliche Ergebnisse. Es verbleibt die Aufgabe des Bearbeiters vor Ort, den zugrundeliegenden Sachverhalt festzustellen und steuerrechtlich zu prüfen. Die Arbeitshilfe ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel.
In der Struktur und im Aufbau folgt die Arbeitshilfe dem Produktkatalog der Doppik und gliedert sich entsprechend den Produktbereichen und Teilprodukten. Die Darstellung und Verortung der Leistungen erfolgt auf Ebene der Teilprodukte, um sie einfach und unkompliziert finden zu können.
Die Arbeitshilfe soll ein lebendiges Hilfsmittel zur Bewältigung der steuerrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Umsatzsteuer sein. Sie sind deshalb herzlich eingeladen, uns Ihre Hinweise und Anmerkungen mitzuteilen und Ihre Kritik zu äußern. Möglicherweise sind einzelne Leistungen nicht enthalten oder Ihnen liegen bereits andere verbindliche Erkenntnisse von der Finanzverwaltung vor, dann zögern Sie bitte nicht uns darauf aufmerksam zu machen. Ich verfolge das Ziel, die Arbeitshilfe mindestens zweimal im Jahr auf Grundlage neuer Verfügungen der Finanzverwaltung oder gerichtlicher Entscheidungen sowie Ihrer Rückmeldungen zu aktualisieren.
Ich hoffe mit der Arbeitshilfe einen Baustein zur Lösung einzelner steuerrechtlicher Fragen beizutragen. Schon ein steuerrechtliches Problem zu erkennen, ist ein wichtiger Schritt zur Lösung.
Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen.
Mein ganz besonderer Dank gilt Frau Kahnt und Frau Flack für die Unterstützung sowie dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag für die Möglichkeit, die Arbeitshilfe auf deren Internetseite veröffentlichen zu dürfen.
Ihr Marcus Römer

über den Autor
Marcus Römer arbeitet seit 2007 in der Stadtverwaltung Dresden und leitet seit 01.12.2012 die Stabsstelle Allgemeine Steuerverwaltung. Er ist Mitglied im Fachbeirat Steuern beim Deutschen Städte- und Gemeindetag und begleitet eine Dozententätigkeit u. a. für SVWA, SKSD, KWB Berlin.
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Inhaltsverzeichnis
Vielen herzlichen Dank für Ihr Interesse und Abonnement der Arbeitshilfe. Ich hoffe mit der Arbeitshilfe einen Baustein zur Lösung einzelner steuerrechtlicher Fragen beizutragen. Schon ein steuerrechtliches Problem zu erkennen, ist ein wichtiger Schritt zur Lösung.
Aktueller Stand: ca. 320 Einzelleistungen
Der Einstieg in das Inhaltsverzeichnis ist nur sichtbar mit Nutzer-Anmeldung (kostenpflichtiges Abo).
Vorsteuerabzug – Sammlung von Verfügungen und Urteilen
Der Vorsteuerabzug bietet auch Kommunen finanzielle Vorteile, setzt aber eine genaue Prüfung der Unternehmereigenschaft und steuerlichen Pflichten voraus.
Auch zur Vorsteuerthematik bei Kommunen hat die Finanzverwaltung Verfügungen erlassen. Für eine detaillierte Analyse sollten Kommunen regelmäßig die aktuellen Erlasse der Finanzverwaltung sowie Veröffentlichungen der kommunalen Spitzenverbände verfolgen.
Nachstehend sind bekannte relevante Verfügungen zusammengestellt:
- 17.05.2024 - BMF - Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Absatz 1 UStG); Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
- 14.05.2024 - LfSt. Bayern - § 2b UStG; hier: Vorsteuerabzug aus Vorleistungen des steuerpflichtigen Altpapierverkaufs
- 12.06.2024 - BMF - Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG; Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- 13.02.2024 - BMF - Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG; Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels
- 24.01.2024 - BMF - Unentgeltliche Zuwendungen und Vorsteuerabzug; Folgen aus dem BFH-Urteil vom 16. Dezember 2020 – XI R 26/20 (XI R 28/17)
- 27.01.2023 - BMF - Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen; Änderung des Abschnitts 2.10 UStAE
- 12.01.2024 - SMF - Umsatzsteuer der juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Vorsteuerabzug und Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG im Jahr 2022
- 22.11.2022 - BMF - Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer
- 20.10.20222 - BMF - Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG bei gemischt genutzten Grundstücken
- 12.04.2022 - BMF - Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 11. November 2015, V R 8/15
- 09.09.2021 - BMF - Vorsteuerabzug - Angabe des Leistungszeitpunktes bzw. -zeitraums in der Rechnung
- 07.12.2018 - BMF - Angabe der vollständigen Anschrift in einer Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG
- 26.05.2017 - BMF - Umsatzsteuerrechtliche Organschaft ( § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Vorsteuerabzug beim Erwerb und im Zusammenhang mit dem Halten und Verwaltung von gesellschaftlichen Beteiligungen, Konsequenzen der Rechtsprechung des EuGH und des BFH
- 16.12.2016 - BMF - Umsatzbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Hand
- 10.04.2014 - BMF - Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens
- 05.06.2014 - BMF - Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
- 02.01.2012 - BMF - Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug nach § 15 UStG und Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG unter Berücksichtigung der BFH-Urteile
Änderungshistorie
Liebe Leser und Mitarbeiter der Gemeinde- und Kreisverwaltungen,
die Umsatzsteuer hat durch die Rechtsprechung und die Verfügungen der Finanzverwaltung auch in diesem 1. Halbjahr zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren. Mit der 3. Aktualisierung der Arbeitshilfe möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen, welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen sich daraus auf die Leistungen der Gemeinde- und Kreisverwaltungen ergeben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte hier.
Die nächste Aktualisierung ist geplant zum 15. März 2026
- 15.03.2025: 2. Aktualisierung
- 15.08.2024: 1. Aktualisierung
- 15.04.2024: Erstauflage mit ca. 320 Einzelleistungen
Hinweise und Feedbackmöglichkeiten
Ihre Rückmeldungen sind wichtig: Feedback
Abonnement
Die Arbeitshilfe wird seit dem 15. April 2024 als digitales Angebot über ein Jahresabonnement angeboten. Es soll mindestens zweimal im Jahr voraussichtlich zum 15. März und zum 15. August eine Überprüfung anhand aktueller Verfügungen bzw. Rechtsprechung erfolgen.
Das Jahresabonnement bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr, unabhängig von der tatsächlichen Bezugsdauer im jeweiligen Kalenderjahr. Es wurden folgende Bezugspreise festgelegt:
- 1. Nutzer 178,50 Euro brutto pro Kalenderjahr
- ab dem 2. Nutzer 150,00 Euro brutto pro Kalenderjahr je Nutzer.
Bestellungen sind möglich unter: Bestellformular
weitere Hinweise zum Abonnement:
- Die Arbeitshilfe wird als Online-Zugang über einen separaten zugangsgeschützten Bereich auf der Homepage des SSG verfügbar sein. Die entsprechenden Zugangsdaten werden wir nach Abschluss eines verbindlichen Abonnement zur Verfügung stellen.
- Nutzungsrecht wird auf die angegebene Anzahl an Nutzern beschränkt (Named-User-Lizenz).
- Die Urheberrechte liegen beim SSG (Herausgeber) oder Autor.
- Der SSG ist berechtigt, den Funktionsumfang der Arbeitshilfe jederzeit weiterzuentwickeln und anzupassen, solange hiermit keine wesentliche Änderung der Dienste bedingt ist, die die vertraglich vereinbarte Nutzung unmöglich macht oder wesentlich einschränkt und für den Kunden unzumutbar ist.
- Dem Kunden/Nutzern ist es nicht gestattet, die Arbeitshilfe außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen und in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen oder Webcrawler-Programme oder vergleichbare Technologien einzusetzen, um automatisiert Inhalte aus der Arbeitshilfe abzurufen. Insbesondere ist es dem Kunden/Nutzer untersagt auf den Objektcode oder Quellcode zuzugreifen, die Dienste zu bearbeiten, zu übersetzen oder in anderer Form zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen oder abgeleitete Werke der Dienste zu erstellen.
- Das Abonnement oder einzelne Nutzerzugänge können spätestens bis 01.12. mit Wirkung zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform. Von der Kündigung betroffene Nutzerzugänge werden ab 01.01. des folgenden Kalenderjahres zur Nutzung gesperrt.