Nr. 12/22

Sächsischer Städte- und Gemeindetag zur Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen: Kommunen brauchen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zuverlässige und sichere Planungsgrundlagen

Pressemitteilung

Aus Sicht des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) geht die heute vom Sächsischen Landtag beschlossene Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen von 1.000 Metern zur Wohnbebauung in die richtige Richtung. Bei der Mindestabstandsregelung handelt es sich um eine der zentralen Regelungen des Vierten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, das heute vom Sächsischen Landtag abschließend behandelt wurde. Mit der Mindestabstandsregelung macht der Freistaat Sachsen von einer bundesrechtlichen Länderöffnungsklausel Gebrauch.

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, sagte heute dazu:

Bund und Länder haben sich für die kommenden Jahre anspruchsvolle Zubauziele aus Erneuerbaren Energien gesetzt. Der Ausbau der Windkraftanlagen muss sich aber auch an die Menschen und deren Siedlungsstruktur anpassen. Um diese Ziele in Einklang zu bringen, brauchen die Kommunen beim Windkraftausbau zuverlässige und sichere Planungsgrundlagen. Die sächsische Mindestabstandsregelung ist hierfür ein erster Schritt.“

Mit Aufmerksamkeit verfolgt der kommunale Landesverband die Diskussion innerhalb der Bundesregierung, die Länderöffnungsklausel für derartige Mindestabstandsregelungen im Baugesetzbuch aufzuheben.

„Bund und Länder sollten alles dafür tun, um dem Ausbau der Erneuerbaren Energien noch mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu verschaffen. Die heute vom Sächsischen Landtag beschlossene Mindestabstandsregelung für Windkraftanlagen will dazu beitragen. Wir wünschen uns von der Bundespolitik, dass sie solche landesrechtlichen Entscheidungen auch dauerhaft respektiert“,

so Woitscheck.

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