Schwerpunkt
Positionspapiere
Positionspapier `Der europäische Grüne Deal, Fit für 55 und seine Umsetzung`
Positionspapier zur klimagerechten Stadt- und Gemeindeentwicklung
Erwartungen an den Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode des sächsichen Landtages
Positionspapier zur Stärkung kommunaler Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen
Positionspapier zur Bevölkerungsentwicklung
Positionspapier zur Europäischen Kohäsionspolitik ab 2021
Positionspapier Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Mitgliederservice
Geschäftsbericht
für 2019, 2020, 2021
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Aktenplan 2020
Bestellformular
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Veranstaltungen
Effiziente Gewässerunterhaltung im Einklang mit Biber & Co
In etlichen Gewässern im Freistaat Sachsen ist der Biber wieder heimisch geworden. Er gestaltet mit seiner Lebensweise Bäche und Flüsse in besonderer Weise. Die Gewässerunterhaltung wird dabei oft vor neue Herausforderungen gestellt. Dies ist mit dem Biberschutz in einem integrierenden Gewässer-Biber-Management. gemeinsam zu betrachten und umzusetzen. In einem Seminar des Bildungszentrum Reinhardtsgrimma werden diese Themen in Exkursionen und Vorträgen zu wasser- und naturschutzrechtlichen Grundlagen und zur effizienten Organisation und Finanzierung von Gewässerunterhaltung betrachtet. Vorrangige Zielgruppen sind MitarbeiterInnen in den Kommunen im Freistaat mit Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung und in den Naturschutz- und Wasserbehörden im Freistaat Sachsen. Termine: - 28.06.2022 in Colditz, Colditzer Forst und Tiergarten Colditz, Sem.-Nr. W 5.16-1_22 (für den Raum Westsachsen) - 07.07.2022 im Haus der tausend Teiche, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Sem.-Nr. W 5.16-2_22 (für den Raum Ostsachsen) Die Zahl der TeilnehmerInnen/Veranstaltung ist auf jeweils 20 begrenzt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei möglich. Anmeldungen können Sie bis spätestens 10.06.2022 an bz.lfulg@smekul.sachsen.de senden. Weitere Informationen: Aktuelle Einladungen - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - sachsen.de, Bildungszentrum Reinhardtsgrimma, Thomas Kitt 035053 407 24
Effiziente Gewässerunterhaltung im Einklang mit Biber & Co.
In etlichen Gewässern im Freistaat Sachsen ist der Biber wieder heimisch geworden. Er gestaltet mit seiner Lebensweise Bäche und Flüsse in besonderer Weise. Die Gewässerunterhaltung wird dabei oft vor neue Herausforderungen gestellt. Dies ist mit dem Biberschutz in einem integrierenden Gewässer-Biber-Management. gemeinsam zu betrachten und umzusetzen. In einem Seminar des Bildungszentrum Reinhardtsgrimma werden diese Themen in Exkursionen und Vorträgen zu wasser- und naturschutzrechtlichen Grundlagen und zur effizienten Organisation und Finanzierung von Gewässerunterhaltung betrachtet. Vorrangige Zielgruppen sind MitarbeiterInnen in den Kommunen im Freistaat mit Zuständigkeiten für die Gewässerunterhaltung und in den Naturschutz- und Wasserbehörden im Freistaat Sachsen. Termine: - 28.06.2022 in Colditz, Colditzer Forst und Tiergarten Colditz, Sem.- Nr. W 5.16-1_22 (für den Raum Westsachsen) - 07.07.2022 im Haus der tausend Teiche, Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Sem.-Nr. W 5.16-2_22 (für den Raum Ostsachsen) Die Zahl der TeilnehmerInnen/Veranstaltung ist auf jeweils 20 begrenzt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist kostenfrei möglich. Anmeldungen können Sie bis spätestens 10.06.2022 an bz.lfulg@smekul.sachsen.de senden. Weitere Informationen: Aktuelle Einladungen - Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - sachsen.de, Bildungszentrum Reinhardtsgrimma, Thomas Kitt 035053 407 24
Starkregen und Hochwasser: Wie kann man angepasst bauen? Schwerpunkt Wohngebäude / öffentliche Gebäude
- Welche Folgen haben Hochwasser- und Starkregenereignisse für Gebäude? - Welche Vorsorge hat der Gesetzgeber getroffen? - Was können Bauherren/Planer/Behörden tun?
Starkregen und Hochwasser: Wie kann man angepasst bauen? Schwerpunkt Wohngebäude / öffentliche Gebäude
Wiederholung - Welche Folgen haben Hochwasser- und Starkregenereignisse für Gebäude? - Welche Vorsorge hat der Gesetzgeber getroffen? - Was können Bauherren/Planer/Behörden tun?