Aktuell
Gas- und Energiekrise Deutschland
SMS: Amtliche Bekanntmachungen
Einführungsveranstaltung für im Jahr 2022 neu gewählte (Ober-) Bürgermeister/-innen
Schwerpunkt
Positionspapiere
Positionspapier `Der europäische Grüne Deal, Fit für 55 und seine Umsetzung`
Positionspapier zur klimagerechten Stadt- und Gemeindeentwicklung
Erwartungen an den Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode des sächsichen Landtages
Positionspapier zur Stärkung kommunaler Selbstverwaltung im Freistaat Sachsen
Positionspapier zur Bevölkerungsentwicklung
Positionspapier zur Europäischen Kohäsionspolitik ab 2021
Positionspapier Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
Mitgliederservice
Geschäftsbericht
für 2019, 2020, 2021
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Aktenplan 2020
Bestellformular
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Veranstaltungen
2. Deutscher Frauenkongress kommunal
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lädt zu dem 2. Deutschen Frauenkongress kommunal unter dem Motto „Bürgermeisterin – aus Überzeugung!“ ein. Nach wie vor sind zu wenig Frauen in der Kommunalpolitik aktiv, so wird nur jedes elfte Rathaus von einer Frau geführt. Mit dem Kongress, der sich in erster Linie an Bürgermeisterinnen und ihre Stellvertreterinnen richtet, soll für mehr weibliche Verantwortungsträgerinnen in der Politik geworben, Vernetzung geschaffen, aber auch den vielen bereits aktiven Frauen, die sich tagtäglich für ihre Städte und Gemeinden stark machen, mehr Sichtbarkeit verliehen werden. Eine Anmeldung zum Frauenkongress sowie zum Vorabendprogramm ist möglich unter: www.lyyti.fi/reg/2Frauenkongress-kommunal
Online-Veranstaltung "§ 2b UStG ab 01.01.2023 Routine(n) für alle!? - Von der Voranmeldung bis zur Erklärung" am 23.09.2022
Zur Unterstützung für die Verwaltungen wird der Fokus auf praktische Aspekte der Umsetzung und des täglichen Arbeitens in den Buchhaltungen gelegt. Gegenstand der Veranstaltung soll deshalb auch nicht die Prüfung von Einzelleistungen oder Verträgen sein. Agenda: Steuerpraxis in der Buchhaltung (insb. zu Steuernummer, Kleinstunternehmer nach § 19 UStG, Ist- vs. Soll- Versteuerung, Voranmeldezeitraum, Dauerfristverlängerung). Die Haushaltsplanung unter Berücksichtigung (neuer) umsatzsteuerlicher Anforderungen, Jahresabschluss (Konten, Jahreswechsel) und Vorsteuerberichtigung.
Workshop "Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen" am 4. Oktober 2022
Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung bietet bereits seit 2021 die Förderrichtlinie zur Modernisierung von preisgünstigem Mietwohnraum (FRL preisgünstiger Mietwohnraum – FRL pMW) an, welche am 29. April 2021 im Sächsischen Amtsblatt (SächsABl. S. 1162) veröffentlicht wurde. Eine verbandsinterne Anhörung zur punktuellen Anpassung der Förderrichtlinie erfolgte unlängst. Die Absicht des Richtliniengebers war und ist die Förderung der bedarfsgerechten Modernisierung von Mietwohnraum. Die Förderrichtlinie zielt speziell auf den Wohnungsmarkt mit sehr niedrigem Mietniveau und hohem Leerstand ab. Für notwendige Modernisierungsmaßnahmen bestehen hier in der Regel nur unzureichende Refinanzierungsmöglichkeiten über die zu erzielenden Mieteinnahmen. Demgemäß bezweckt das Förderinstrument die Sicherstellung einer preisgünstigen Miete nach der Sanierung mittels der Gewährung eines Baukostenzuschusses. Der Freistaat Sachsen informierte den Sächsischen Städte- und Gemeindetag e. V. darüber, dass sich die Inanspruchnahme des Förderprogramms momentan in sehr engen Grenzen hält. Zu einer wichtigen Zuwendungsbestimmung der Förderrichtlinie zählt unter anderem die Belegungsbindung des zu fördernden Wohnraums, welche mittels der Ausfertigung von Wohnberechtigungsscheinen (WBS) beschieden wird. Zuständig für die Ausstellung des WBS sind die Städte und Gemeinden, in deren Gebiet sich die zu belegende Wohnung befindet (§ 1 Abs. 2 SächsWoFZustG). Die Geschäftsstelle des Sächsischen Städte- und Gemeindetages plant daher ein Workshop (halbtags) zur „Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen“.
Starkregen und Hochwasser: Wie kann man angepasst bauen? Schwerpunkt Wohngebäude / öffentliche Gebäude
- Welche Folgen haben Hochwasser- und Starkregenereignisse für Gebäude? - Welche Vorsorge hat der Gesetzgeber getroffen? - Was können Bauherren/Planer/Behörden tun?
Starkregen und Hochwasser: Wie kann man angepasst bauen? Schwerpunkt Wohngebäude / öffentliche Gebäude
Wiederholung - Welche Folgen haben Hochwasser- und Starkregenereignisse für Gebäude? - Welche Vorsorge hat der Gesetzgeber getroffen? - Was können Bauherren/Planer/Behörden tun?