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Geschäftsbericht

für 2019, 2020, 2021
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Aufgaben

Die Hauptaufgaben des SSG sind:

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und für die Verwirklichung und Wahrung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung einzutreten. In Artikel 84 Abs. 2 der Sächsischen Landesverfassung wird dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag als Landesverband ein Anhörungsrecht bei Gesetzen oder Rechtsverordnungen, welche die Gemeinden und Gemeindeverbände berühren, garantiert. Ob gegenüber der Landesregierung, dem Landtag, den anderen zahlreichen Landesorganisationen, der Sächsische Städte- und Gemeindetag tritt dafür ein, dass die gemeindlichen Interessen berücksichtigt werden;
  • die gemeinsamen Rechte und Interessen der Mitglieder zu fördern und sie gegenüber dem Landes- und Bundesparlament, der Landes- und Bundesregierung, anderen Verbänden, sonstigen Stellen und in der Öffentlichkeit zu vertreten;
  • die Mitglieder zu beraten, ihnen Informationen zu vermitteln und den Erfahrungsaustausch zu pflegen;
  • um Verständnis für kommunale Fragen in der Öffentlichkeit zu werben.

Den aktuellen Geschäftsbericht des Sächsischen Städte- und Gemeindetages können Sie hier herunterladen.