Nr. 26/23

Eltern und Kommunen nicht mit den Kita-Betriebskostensteigerungen allein lassen! Sächsischer Städte- und Gemeindetag fordert vom Freistaat Dynamisierung der Kita-Betriebskostenpauschale ein

Pressemitteilung

Angesichts steigender Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen fordert der Sächsische Städte- und Gemeindetag mit Nachdruck eine Dynamisierung des Landeszuschusses zur Kita-Finanzierung ein.

 

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG, sagte dazu:


„Steigende Elternbeiträge beschäftigen die Menschen, das zeigen auch Medienberichte in den vergangenen Wochen. Die Kommunen und die Eltern können die deutlich steigenden Betriebskosten der Kitas jedoch nicht allein auffangen. Wir fordern das Land auf, endlich eine Dynamisierung der Kita-Landespauschale einzuführen. So, wie es mit dem aktuellen Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aus CDU, BÜNDNISGRÜNEN und SPD versprochen wurde. Das Nichteinhalten dieses Versprechens enttäuscht die Kommunen.“

 

Der kommunale Landesverband weist darauf hin, dass die Betriebskosten in den Kitas stark gestiegen sind. Verantwortlich dafür sind insbesondere die hohen Tarifsteigerungen für das Kita-Personal und stark steigende Kosten für die Gebäudebewirtschaftung, besonders bei den Energiekosten. Beispielsweise sind von 2019 bis 2022 die Betriebskosten pro Kindergartenplatz um durchschnittlich mehr als 12 Prozent angewachsen. Finanziert werden die Einrichtungen im Wesentlichen durch die Gemeinde, durch den Freistaat Sachsen in Form der Kita-Pauschale und die Elternbeiträge. Die derzeitige Kita-Finanzierung führt dazu, dass die Gemeinden nahezu sämtliche Kosten der öffentlichen und freien Kitas tragen, die durch die Elternbeiträge und die Landespauschale nicht gedeckt sind. Der Gemeindeanteil steigt automatisch mit den Betriebskosten. Auch die Elternbeiträge richten sich nach den jährlich veröffentlichten Betriebskosten des Vorjahres.

 

Davon unterscheidet sich die Kita-Pauschale des Freistaates, die als fester Betrag im Gesetz geregelt ist. Sie dient zwar der Mitfinanzierung der Betriebskosten, ist aber nicht an deren Entwicklung gekoppelt. Eine Anpassung der Pauschale wurde in der Vergangenheit vom Land immer nur sporadisch und auf Drängen der kommunalen Ebene vorgenommen – in den über zwanzig Jahren von 2002 bis 2023 insgesamt nur fünfmal. Alle anderen Erhöhungen dienten zur Finanzierung von Standarderhöhungen, wie zum Beispiel Verbesserungen des Betreuungsschlüssels oder der Einführung von Vor- und Nachbereitungszeiten für das Kita-Personal.

 

„Die finanziellen Lasten der Eltern und der Städte und Gemeinden steigen kontinuierlich an. Neben der allgemeinen Kostenentwicklung ist dafür auch der Freistaat verantwortlich, der seinen Anteil nicht jährlich und entsprechend der gestiegenen Betriebskosten anpasst. Zum 1. Januar 2023 gab es zwar eine Anhebung der jährlichen Pauschale um 200 Euro je 9-h-Kind. Um die auf die Pauschale entfallenden Kostensteigerungen der letzten drei Jahre auszugleichen, hätte die Anpassung jedoch fast doppelt so hoch ausfallen müssen. Wir erwarten spätestens von der nächsten Regierungsmehrheit im Sächsischen Landtag, dass sie die Probleme bei der Kita-Finanzierung löst und das Land die allgemeinen Betriebskostensteigerungen endlich gemeinsam und stetig mit den Eltern und Kommunen schultert“,


machte Woitscheck die kommunale Forderung deutlich.


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