Nr. 10/23

Änderung des Kita-Gesetzes enthält für die Kommunen eine herbe Enttäuschung

Pressemitteilung

Die heute vom Sächsischen Landtag beschlossene Änderung des Kita-Gesetzes enthält keine Dynamisierung des Landeszuschusses und stellt damit eine herbe Enttäuschung für die Städte und Gemeinden dar. Die Kommunen hatten darauf gesetzt, dass das Land das Ziel aus dem Koalitionsvertrag umsetzt, den Kita-Landeszuschuss nicht nur zu erhöhen, sondern auch mit einer Dynamisierungsklausel an die fortlaufenden Betriebskostenerhöhungen anzupassen.

Entgegen der Vereinbarung des Koalitionsvertrages sieht die heute vom Sächsischen Landtag beschlossene Änderung des Kita-Gesetzes diese Dynamisierung nicht vor. Bert Wendsche, Präsident des Sächsischen Städte und Gemeindetages (SSG) und Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Radebeul, begrüßt zwar die beschlossene Erhöhung des Landeszuschusses um 200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2023, stellt aber zugleich fest:

 „Indem das Land sein zentrales Versprechen auf eine Dynamisierung seiner Kita-Zuschüsse nicht einlöst, stellt das Gesetz unterm Strich eine bittere Enttäuschung für die Kommunen und die Eltern dar. Eltern und Kommunen werden daher auch weitere Kostensteigerungen allein schultern müssen. So wird sich der Streit um weitere Erhöhungen des Landeszuschusses in den kommenden Jahren fortsetzen“.

Der SSG beanstandet ferner, dass die vorgesehene einmalige Erhöhung nicht annähernd den Betriebskostensteigerungen seit der letzten Anpassung im Jahr 2019 entspricht. Hinzu kommt, dass die weitere Erhöhung des Landeszuschusses zum Ausgleich der Mehrbelastungen für zusätzliches Personal ab dem 1. August 2023 zu gering ist. Die aktuelle Inflation, vor allem aber der jüngste Tarifabschluss, blieben dabei unberücksichtigt.

Schließlich lässt der Freistaat Kommunen und Eltern auch bei der Finanzierung von Betreuungszeiten von mehr als neun Stunden täglich weiterhin allein. Für den Landeszuschuss wird nur eine Betreuungszeit bis maximal neun Stunden pro Tag berücksichtigt, obwohl viele Eltern bei Vollzeitbeschäftigung eine längere Betreuung benötigen. Gerade in Zeiten des Arbeitskräftemangels ist ein Festhalten an dieser überkommenen Regelung völlig unverständlich.

„Das Land hat es heute verpasst, eine wirklich zukunftsfähige Lösung der Kita-Betriebskostenfinanzierung zu finden. Wir werden die Forderung nach einer sachgerechten Beteiligung des Freistaates an den steigenden Betriebskosten der Kinderbetreuung in Sachsen aufrechthalten und auch die nächste Koalition daran messen“,

so Wendsche abschließend.

Hintergrund:

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Sachsen erfolgt im Wesentlichen durch die Gemeinden, die Elternbeiträge und einen Zuschuss des Freistaates Sachsen. Da der Betrag des Landeszuschusses im Kita-Gesetz festgeschrieben ist, müssen Betriebskostensteigerungen regelmäßig zunächst von Kommunen und Eltern allein getragen werden. Das Land erhöht seine Landespauschale nur von Zeit und Zeit und bleibt damit regelmäßig hinter den anteiligen Kostensteigerungen zurück. Der SSG setzt sich daher seit langem dafür ein, dass auch der Landeszuschuss regelmäßig und ohne notwendige Änderung des Kita-Gesetzes an die Betriebskostensteigerungen angepasst wird (Dynamisierung).

Noch im Herbst 2019 hatten die in Sachsen regierungstragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem vereinbart, „…durch eine Anhebung und Dynamisierung des Landeszuschusses die Kommunen zu entlasten“ (Zeile 312f.).

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