Nr. 5/22

Sächsischer Städte- und Gemeindetag begrüßt die künftig zentrale Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen und fordert einen ähnlichen Ansatz im Bereich der Marktüberwachung

Pressemitteilung

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) begrüßt die Entscheidung der Staatsregierung, die meisten sächsischen Kommunen zukünftig bei der Erstellung von Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen zu entlasten. Diese Aufgabe wird künftig weitgehend zentral vom Freistaat wahrgenommen. Damit werden auch aus Sicht des kommunalen Spitzenverbandes eine fachliche Stärkung und ein zielgerichteter Ressourceneinsatz bei der Lärmkartierung ermöglicht.

Eine vergleichbare Lösung fordert der SSG indessen auch für die Marktüberwachung als Teil des Verbraucherschutzes. Der SSG schlägt vor, den Verbraucherschutz durch eine konzentrierte Marktüberwachung zu stärken. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer sollte die Prüfung von Produkten auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und Marktkonformität zentral durchgeführt werden und nicht auf die Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt bleiben. Mit diesem Schritt könnte auch unnötige Bürokratie abgebaut werden.

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des SSG fasst die kommunale Position zusammen:

„Nicht jede staatliche Aufgabe eignet sich dafür, auf die Kommunen verteilt zu werden. Ein gutes Beispiel für eine zentrale Lösung ist die Lärmkartierung. Auch bei der Marktüberwachung setzen wir uns für einen gründlichen, spezialisierten und effektiven Verbraucherschutz ein. Der Freistaat sollte dem Vorbild anderer Bundesländer und den Empfehlungen einer einschlägigen Studie folgen und diese Aufgabe konzentriert bei einer Stelle erledigen.“

 Die Position des SSG zur Marktüberwachung wird durch die Empfehlungen einer eigens vom Freistaat in Auftrag gegebenen Studie gestützt. Die Kienbaum Consultants International GmbH kam 2018 zum Ergebnis, dass die kommunale Ebene von allen Aufgaben der Marktüberwachung entlastet werden sollte, um eine effektivere Aufgabenerfüllung auf der staatlichen Ebene bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) zu gewährleisten.

Hintergrund:

Der Sächsische Landtag berät derzeit einen Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz (Drs. 7/8514). Der Ausschuss für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft wird sich am 10. März 2022 mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Neben der Übertragung der Aufgabe der Erstellung von Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen von Gemeinden ohne eigene Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen auf das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beabsichtigt der Gesetzentwurf außerdem, die Zuständigkeit für die Marktüberwachung von Verbrennungsmotoren in nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten den unteren Immissionsschutzbehörden zuzuweisen. Dies widerspricht den Handlungsempfehlungen der erwähnten Studie.

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Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft.

Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegen­über der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungs­austausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de