Nr. 2/22

Schalter umlegen – Investitionsoffensive 2022 in die Straßeninfrastruktur

Pressemitteilung

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und die Ingenieurkammer Sachsen fordern den Freistaat Sachsen auf, mehr in die Straßeninfrastruktur zu investieren. Die Mittel für die Ertüchtigung und Sanierung der Straßen und Brücken sollten deutlich aufgestockt werden und für den kommunalen Straßen- und Brückenbau in größerem Umfang als bislang pauschaliert werden. Die finanziellen Spielräume für das Land sind nach den jüngsten Prognosen der Novembersteuerschätzung 2021 vorhanden.

Sachsens Kommunen und Ingenieure sehen mit Sorge, dass der Erhaltungszustand der Straßen und Brücken bestenfalls stagniert und für die Zukunft eine zunehmende Verschlechterung zu erwarten ist. Der auch Corona-bedingte Investitionsstau wurde zuletzt durch den massiven Anstieg der Baupreise verstärkt.

„Der Freistaat muss sich bereits für das Jahr 2022 deutlich größere Spielräume erschließen. Die Erhaltung und Verbesserung der Straßeninfrastruktur ist wesentlich für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Sachsen. Die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, in Sachsens Zukunft zu investieren und den Sanierungsstau insbesondere in den ländlichen Regionen abzubauen, können nur dann erfüllt werden, wenn die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden und das Land ein klares Konzept hat. Wir haben vor einem halben Jahr Vorschläge unterbreitet, wie die künftige Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaues aussehen sollte. Es ist jetzt Zeit für den Freistaat, den Schalter umzulegen und zusätzliche Investitionszuweisungen für den kommunalen Straßenbau auszulösen“,

so Ralf Leimkühler, stellvertretender Geschäftsführer des SSG.

 „Die Förderung des kommunalen Straßenbaues braucht einen Neustart, der mehr statt weniger kommunalen Straßen- und Brückenbau ermöglicht. Anderenfalls wird sich der Zustand der kommunalen Infrastruktur weiter verschlechtern. Außerdem wird damit die Lage der sächsischen Ingenieure und der Bauwirtschaft geschwächt. Für die Kommunen ist ein Stillstand zu befürchten. Das ist in Zeiten, in denen die wirtschaftliche Entwicklung ohnehin instabil ist, genau das falsche Signal“,

kritisiert Nils Koschtial, Geschäftsführer der Ingenieurkammer Sachsen die derzeitige Haltung des Landes.

„Dies gilt gleichermaßen für die Staatsstraßen. Die Mehreinnahmen des Landes sollten auch dazu genutzt werden, die notwendigen Investitionsmittel aufzustocken. Wenn der Freistaat jetzt nicht die nötigen Zukunftsinvestitionen tätigen kann, werden die Folgekosten ungleich höher sein.“

Hintergrund:

Entsprechend der Steuerschätzung vom November 2021 liegen die Einnahmeerwartungen ab dem Jahr 2022 über dem vor Ausbruch der Corona-Pandemie erwarteten Niveau und 859 Millionen Euro bzw. 1.005 Millionen Euro (Jahr 2021 bzw. 2022) über den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2021. Für 2023 und 2024 liegen die geschätzten Mehreinnahmen des Landes bei insgesamt 1.325 Millionen Euro.

Im Koalitionsvertrag heißt es unter anderem:

„Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung der Mittel im kommunalen Straßenbau anwendungsorientierter gestalten und dazu auch die pauschalen Anteile erhöhen. Den Finanzrahmen wollen wir erweitern und ihn in Zukunft überjährig zur Verfügung stellen. Kommunale Straßenbaumaßnahmen im besonderen Landesinteresse wie große Brückenbauwerke sollen weiter über die Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau umgesetzt werden können.“

Der SSG hat in seinen Gremien bereits im Juli 2021 ein Eckpunktepapier beschlossen, das konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieser Ziele ab 2023 enthält. Danach sollen nur noch bestimmte herausgehobene kommunale Maßnahmen wie beispielsweise Brücken- und Ingenieurbauwerke oder Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Land weiterhin zentral bewilligt werden. Alle anderen Maßnahmen sollen künftig über eine feststehende Straßenbaupauschale finanziert werden, die den Städten, Gemeinden und Landkreisen jedes Jahr ausgezahlt wird. Der SSG hatte sich für ein jährlich über den Staatshaushalt zu finanzierendes Niveau der kommunalen Straßenbauförderung von mindestens 140 Millionen Euro ausgesprochen.

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