Nr. 17/23

Sächsischer Städte- und Gemeindetag fordert eine deutliche Erhöhung der Kommunalzuweisungsquote im Staatshaushalt für die Jahre 2023 und 2024

Pressemitteilung

Der Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) setzt sich für eine deutliche Erhöhung der Kommunalzuweisungsquote im Staatshaushalt ein. Das hat die heutige Befassung des SSG-Präsidiums mit dem Haushaltsentwurf der Staatsregierung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ergeben. Nach Prüfung des Entwurfs ist festzustellen, dass der Anteil der Kommunalzuweisungen im Staatshaushalt entgegen der Aussagen im Rahmen der Koalitionsverhandlungen und im Vergleich zu den Kommunalzuweisungsquoten der vergangenen Jahre weiter zurückgehen wird.

Bert Wendsche, Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Radebeul und Präsident des kommunalen Landesverbandes erläuterte die Bedeutung dieses Rückganges:

„Die Kommunalhaushalte stehen vor der schwersten Belastungsprobe seit vielen Jahren: Inflation, explodierende Sozialhaushalte und Energiekosten, eine Verschlechterung der Steuereinnahmesituation gegenüber der letzten Schätzung im Mai, schwierige Tarifverhandlungen, zunehmende Probleme bei kommunalen Unternehmen der Energie- und Wohnungswirtschaft … Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Wir stehen mit dem Rücken an der Wand und brauchen dringend Entlastung im kommenden Doppelhaushalt durch ein angemessenes Zuweisungsniveau aus dem Staatshaushalt. Darauf sind die Städte und Gemeinden angewiesen, da sie ihre Aufgaben nicht allein aus eigenen Einnahmen abdecken können. Deshalb haben wir darauf gebaut, dass der Freistaat seine Kommunalzuweisungsquote wie in den Jahren 2019 bis 2021 in einem Zielkorridor von rund 35% hält.“  

Die Kommunalzuweisungsquote geht jedoch kontinuierlich zurück. 2022 sind im geltenden Haushalt 33,4 Prozent vorgesehen, ab 2023 plant die Staatsregierung noch mit 33,3 Prozent und 2024 nur noch 32,8 Prozent. Die Abweichung von den 35 Prozent bedeutet für die Kommunen derzeit durchschnittlich 400 bis 500 Millionen Euro weniger Zuweisungen im Jahr. Es liegt auf der Hand, dass dies die Kommunen und deren Einwohnerinnen und Einwohner spüren werden. Eine drohende Finanzkrise kann nach Einschätzung des SSG nicht Ursache für die Zurückhaltung des Landes sein, da das Volumen des Staatshaushaltes steigt, beispielsweise bei den staatlichen Personalausgaben, verursacht durch zusätzliche Stellen beim Freistaat.

Der SSG appelliert daher an den Sächsischen Landtag als Haushaltsgesetzgeber, bei den Kommunalzuweisungen nachzulegen. Besonderer Bedarf für eine Anhebung besteht bei den investiven Zuweisungen an die kommunale Ebene in den Bereichen kommunaler Straßenbau für Maßnahmen im besonderen Landesinteresse (d. h. Maßnahmen, die nicht aus den Kommunalbudgets förderfähig sind), für den Schulhausbau, den Kita-Bau und den kommunalen Brandschutz.

Einen besonderen Fokus legen die sächsischen Kommunen auf die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung und Dynamisierung der Landespauschale zur Abdeckung der Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen. Die letzte Erhöhung der Pauschale zum Kostenausgleich fand Mitte 2019 statt. Seitdem sind die Betriebskosten in den Einrichtungen sprunghaft angestiegen und der Trend beschleunigt sich. Bert Wendsche sieht den Freistaat in der Mitverantwortung:

Kommunen und Eltern können den erheblichen Kostenaufwuchs in den kommenden Jahren nicht alleine schultern. Wir brauchen eine Erhöhung der Landespauschale und eine Vereinbarung für die Zukunft, über die die Landespauschale mit den Kostensteigerungen anteilsgerecht mitwächst (sog. Dynamisierung).“

Anmerkung:

Die Kommunalzuweisungsquote gibt den Anteil der Zuweisungen und Kostenerstattungen an die Kommunen im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes in einem bestimmten Jahr wieder. In den Jahren 2019 bis 2021 betrug sie 34,5 Prozent (2019), 36 Prozent (2020) bzw. 35 Prozent (2021). Sie bewegte sich damit in einem Zielkorridor von rund 35 Prozent.


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