Nr. 13/22

Sächsischer Städte- und Gemeindetag ruft zur Teilnahme an den Bürgermeister- und Landratswahlen auf

Pressemitteilung

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag ruft die Bürgerinnen und Bürger in Sachsens Kommunen auf, an den Bürgermeister- und Landratswahlen am 12. Juni 2022 teilzunehmen.

Mischa Woitscheck, Geschäftsführer des Verbandes, sagte dazu:

„Wahltage sind Festtage der Demokratie. Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht an den Bürgermeister- und Landratswahlen Gebrauch zu machen. Schenken Sie der Bewerberin oder dem Bewerber das Vertrauen, der/dem Sie die bestmögliche Entwicklung der Kommune zutrauen. Die Bürgermeister und Landräte sind neben den Gemeinderäten und Kreistagen die maßgeblichen Entscheidungsträger in den Kommunen. Eine hohe Wahlbeteiligung wird den Gewählten für ihre zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen den Rücken stärken.“

Am 12. Juni 2022 finden in 184 der insgesamt 419 sächsischen Städte und Gemeinden Bürgermeister- bzw. Oberbürgermeisterwahlen statt. Dazu kommen Landratswahlen in neun der zehn Landkreise. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Briefwähler müssen ihre Wahlbriefe so rechtzeitig abschicken, dass sie am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckten Adresse bis spätestens 18 Uhr eintreffen.

Zum Bürgermeister oder Landrat gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein Bewerber diese absolute Mehrheit der Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl ein zweiter Wahlgang statt, bei dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereint. Mit Ausnahme der Landeshauptstadt Dresden haben sich die Gemeinden, Städte und Landkreise für den 3. Juli 2022 als Tag des zweiten Wahlganges entschieden, falls dieser erforderlich wird. In der Landeshauptstadt Dresden würde der zweite Wahlgang am 10. Juli 2022 stattfinden.

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Mehr als 4 Millionen Einwohner – 416 Städte und Gemeinden – eine Stimme:

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) ist der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden des Freistaates Sachsen. 416 der 418 sächsischen Städte und Gemeinden bilden beim SSG eine starke Gemeinschaft.

Der SSG fördert die Rechte und Interessen der Städte und Gemeinden und vertritt sie gegen­über der Landesregierung, dem Landtag sowie zahlreichen anderen Landesorganisationen. Der Verband berät seine Mitglieder, vermittelt ihnen Informationen und pflegt deren Erfahrungs­austausch. Weitere Informationen: www.ssg-sachsen.de