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Erwartungen an den Koalitionsvertrag für die 7. Legislaturperiode des sächsichen Landtages
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Positionspapier zur Bevölkerungsentwicklung
Positionspapier zur Europäischen Kohäsionspolitik ab 2021
Positionspapier Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz
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Fachbereich
Soziales und Gesundheit
Der Corona-Virus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit aus und stellt eine meldepflichtige Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz dar. Die zentrale Stelle der Bundesregierung für Infektionskrankheiten ist das Robert-Koch-Institut, auf dessen Themenseite werden stets aktuelle Risikobewertungen und umfangreiche Informationen bereitgestellt:
Im Freistaat Sachsen wird die Lage vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) regelmäßig beobachtet und bewertet. Das SMS steht dazu im Austausch mit dem Robert-Koch-Institut und den anderen Ländern. Wichtige aktuelle Informationen zur Entwicklung der Lage im Freistaat Sachsen finden Sie auf der Homepage des SMS unter folgendem Link:
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen und Rundschreiben
2. Gesundheit
3. Kindertagesstätten
4. Schulen
5. Personal
6. Wirtschaft
7. Durchführung von Gemeinderatssitzungen
8. Weiterführende Links und Informationen
Tagesbriefe des SSG zur Corona-Pandemie finden Sie hier
1. Allgemeine Informationen und Rundschreiben
Informationen zur Corona-Schutz-Verordnungen und anderen Bekanntmachungen
Ab 2. November 2020 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung. Um die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen, hat das Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 2. bis einschließlich 30. November 2020 und setzt das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin um. Die neue Verordnung sieht weitreichende Schließungen von Einrichtungen und Angeboten im Bereich Freizeit und Kultur vor.
Amtliche Bekanntmachungen (Corona-Schutz-Verordnung, Corona-Quarantäne-Verordnungen und Allgemeinverfügungen zu Hygieneauflagen, Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern und zum Betrieb von Schulen und Kitas)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO (Link REVOSAX)
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (Link REVOSAX)
Antworten auf häufig gestellte Fragen (Link FAQ SMS)
Hinweise und Empfehlungen zur Sicherstellung der Funktion der Standesämter während der Corona-Krise (18.03.2020)
Durchführung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse (18.03.2020)
Information des SSG an seine Mitglieder zur Allgemeinverfügung des SMS (18.03.2020)
Ministerpräsident informiert über aktuelle Entwicklungen im Freistaat Sachsen (15.03.2020)
Kabinett beschließt aus Sondersitzung weitere Maßnahmen gegen Ausbreitung des Corona-Virus
Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 10. März 2020 beschlossen, einen Krisenstab einzurichten. Dieser wird beim Gesundheitsministerium gebildet und soll schnell und koordiniert nötige Maßnahmen für die Eindämmung des Coronavirus auslösen. Je nach Bedarf werden Vertreter der medizinischen Versorgung sowie der Landkreise und Kreisfreien Städte eingeladen.
Einladung Staatsministerin Petra Köpping: Informationen zum Coronavirus
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 12. März 2020
Sachsen untersagt Großveranstaltungen ab 1.000 Besucher
Umgang mit Corona-Virus in Kultureinrichtungen
Information zum eingeschränkten Betrieb der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen
Handlungsempfehlungen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (05.03.2020)
Newsletter Nr. 06 vom 05.03.2020 der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Sozialministerium richtet zusätzliches Bürgertelefon zum Corona-Virus ein: 0351 564 55855
- SARSCoV2: Priorisierung von Labortestungen bei Kapazitätsengpässen (Anlage 1)
- Hinweise zum Coronavirus sowie empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen für Schulleiter (Anlage 2)
- Mitteilung einer »meldepflichtigen Erkrankung an der Schule« nach § 8 IfSG (Anlage 2)
- Hinweise zum Coronavirus sowie empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen (Anlage 3)
- COVID19 Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen (Anlage 4)
2. Gesundheit
Das Sächsische Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat den sächsischen Pandemieplan mit Stand vom 29. Februar 2009 auf Basis des nationalen Pandemieplanes veröffentlicht. Damit wird eine Handlungsgrundlage für den Infektionsschutz in Sachsen für die aktuelle Ausbreitung von COVID-19 geboten.
Das RKI hat eine krankheitsspezifische Anpassung und Ergänzung zum nationalen Pandemieplan mit Stand 04.03.2020 veröffentlicht. Darin werden die an die aktuelle Lage angepassten spezifischen Empfehlungen, Handreichungen und Vorbereitungen zusammengefasst. Weiterhin werden Handlungsbedarfe für den Fall dargestellt, dass eine andere Risikobewertung als aktuell vorgenommen werden muss.
- Ergänzung zum Nationalen Pandemieplan - COVID 19 - neuartige Coronaviruserkrankung
Die Ärztin oder der Arzt, der bei einem Patienten den Verdacht auf eine Erkrankung mit dem neuartigen Corona-Virus feststellt, muss dies dem Gesundheitsamt gemäß Corona-Virus-Meldepflichtverordnung melden. Die Labore, die das neuartige Corona-Virus bei einem Menschen nachweisen, müssen dies dem Gesundheitsamt ebenfalls melden.
Durchführung von Veranstaltungen
Großveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Der konkrete Umgang mit geplanten Veranstaltungen muss je nach Einzelfall vor Ort entschieden werden. Nach Infektionsschutzgesetz sind in Sachsen dafür die Landkreise und Kreisfreien Städten mit ihren Gesundheitsämtern zuständig. Am 11. März 2020 hat das SMS auf die Forderung der Kommunen sowie des SSG nach einer landeseinheitlichen Regelung reagiert und mit Wirkung ab 12. März 2020, 08:00 Uhr eine Weisung per Erlass (Medieninformation) an die Gesundheitsämter zur Entscheidungsfindung gegeben. Veranstaltungen mit mehr als tausend Besuchern sind untersagt. Weiterhin wird festgelegt, dass bei Veranstaltungen mit weniger als tausend Teilnehmern sorgsam zu prüfen ist, ob diese stattfinden müssen. Dafür sind die Empfehlungen des RKI heranzuziehen (Anlage). Ebenso verweist der DST (Anlage) auf diese.
Der Deutsche Städtetag (DST) empfiehlt den zuständigen kommunalen Behörden, in Sachsen sind das die Gesundheitsämter, bei der Entscheidung zur Durchführung von Veranstaltungen die Empfehlungen des RKI (Anlage 4) zu Grunde zu legen. In der Abwägung sind rechtliche Aspekte und der öffentliche Diskurs einzubeziehen. Das RKI trifft keine Aussagen zu konkreten Teilnehmerzahlen. Allerdings wurde nunmehr auch durch den Bundesgesundheitsminister die Empfehlung ausgesprochen, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen abzusagen. Die Anzahl der Personen und die Möglichkeiten zur Feststellung deren Identität sind in die Abwägung einzubeziehen.
3. Kindertagesstätten
Allgemeinverfügung Maßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen vom 17.04.2020 inkl. Anlagen (gültig ab: 18.04.2020)
Meldepflichten Einrichtungsleitung
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) hat mit Schreiben vom 28. Februar 2020 (Anlage 3) den örtlichen Trägern der Jugendhilfe einige Hinweise zum Coronavirus übermittelt.
Wie bei Schulen, trifft die Pflicht zur Meldung von Verdachtsfällen an das Gesundheitsamt nach § 8 IfSG grundsätzlich die Einrichtungsleitung, nicht den Träger der Einrichtung. Insbesondere wenn es sich um kommunale Einrichtungen handelt, sollte gleichwohl auch die jeweilige Gemeinde als Träger der Kita durch die Einrichtungsleitung informiert werden.
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z. B. Isolierung des Patienten, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann.
Weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit möglichen Infektionen obliegen anschließend dem Gesundheitsamt, dem Verdachtsfälle zu melden sind, oder dem Leiter der Einrichtung.
4. Schulen
Anlage Schreiben SMK vom 03.08.2020
Anlage Schreiben BMWI vom 19.03.2020
Anlage Schreiben SMWA vom 19.03.2020
Allgemeinverfügung Maßnahmen in Kindertagesstätten und Schulen vom 17.04.2020 inkl. Anlagen (gültig ab: 18.04.2020)
Erlass zu Schulfahrten und schulischen Veranstaltungen bis zum Schuljahresende (19.03.2020)
Schulen bleiben für Blutspenden geöffnet (18.03.2020)
Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen im FSN zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Unterrichtsfreie Tage und Schließung von Schulen
Pressemitteilung des SMS zur unterrichtsfreien Zeit an Sachsens Schulen
Das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) hat mit einem Schulleiterbrief vom 28. Februar 2020 (Anlage) Hinweise zum Corona-Virus sowie empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen an die Schulen übermittelt.
Infektionsschutzmaßnahmen
Den Schulen wird empfohlen, sich mit den Schulträgern bezüglich der Möglichkeiten zu gründlichen Hygienemaßnahmen abzustimmen. Insofern sind verstärkt Anfragen zu erwarten, die auf eine Ausstattung der Schulen mit Desinfektionsmitteln (Wirkbereich gegen Viren) gerichtet sind.
Meldepflicht von Verdachtsfällen
Die Meldepflicht für Verdachtsfälle an Schulen trifft gemäß § 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) grundsätzlich den Schulleiter als Leiter der Einrichtung. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass an den Schulen auch Personal tätig wird, das beim Schulträger angestellt ist bzw. im Auftrag des Schulträgers tätig wird. Im Wesentlichen handelt es sich um den gleichen Personenkreis, der auch von der Masernimpfpflicht betroffen ist. Es ist daher empfehlenswert, diesen Personenkreis zu informieren und zu bitten, in Verdachtsfällen umgehend den Schulleiter zu informieren, damit dieser seiner Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz nachkommen kann.
Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem Gesundheitsamt spätestens innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Dabei müssen auch Name, Adresse und Kontaktdaten der betroffenen Person dem Gesundheitsamt gemeldet werden, damit das Gesundheitsamt die Person kontaktieren kann und die notwendigen Maßnahmen (z. B. Isolierung des Patienten, Ermittlung von Kontaktpersonen) einleiten kann.
Weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit möglichen Infektionen obliegen anschließend dem Gesundheitsamt, dem Verdachtsfälle zu melden sind, oder dem Schulleiter als Leiter der Einrichtung.
Schulfahrten
Angesichts der der dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Corona-Virus ergänzt das Sächsische Staatsministerium für Kultus seine Ausführungen in dem ersten Schulleiterbrief vom 28. Februar 2020 (Anlage) insbesondere zu dem Thema Schulfahrten mit Schreiben vom 6. März 2020 (Anlage).
Reisen in Risikogebiete
Die Einschätzung der Risikogebiete erfolgt durch das Robert-Koch-Institut und ist ständig aktualisiert auf deren Homepage abrufbar https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html. Nunmehr ist auch die Region Südtirol als Risikogebiet eingestuft. Alle Schulfahrten in Risikogebiete sind zunächst für den Zeitraum bis Ende April abzusagen. Schulfahrten nach Italien, in die Volksrepublik China sowie nach Südkorea sind im selben Zeitraum untersagt. Aufgrund der dynamischen Entwicklung und er fortlaufenden Anpassung der RKI-Empfehlungen sind die Einstufungen weiterer Gebiete sorgsam zu verfolgen.
Inlandsreisen
Schulfahrten im Inland können nach derzeitigen Stand stattfinden.
Stornierungskosten
Sofern die Absage danach zwingend vorzunehmen ist, werden berechtigte, vom Veranstalter in Rechnung gestellte Stornierungskosten vom Freistaat Sachsen übernommen, wobei hier eine Schadensminderungspflicht gilt.
5. Personal
Die Corona-Pandemie zieht auch verschiedene personalrechtliche Fragestellungen der kommunalen Arbeitgeber nach sich. Der kommunale Arbeitgeberverband informiert seine Mitglieder über spezielle tarifrechtliche Fragestellungen auf seiner Homepage: www.kavsachsen.de.
Im Folgenden haben wir wichtige Dokumente, die den Personalbereich betreffen, für Sie zusammengestellt:
Neue Arbeitsschutzregel des BMAS veröffentlicht (Auszug aus dem Tagesbrief Nr.73/20 vom 03.09.2020)
Anlage zum Auszug aus dem Tagesbrief 70/20 vom 13.08.2020 Schreiben SMF vom 06.05.2020
Anordnung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Auszug aus dem Tagesbrief 40/20 vom 14.05.2020)
Anerkennung eines triftigen Grundes für die Nutzung des Privat-Kfz bei Dienstreisen (Auszug aus dem Tagesbrief 37/20 vom 11.05.2020)
Anlage: Schreiben SMF vom 06.05.2020 Reisekostenvergütung nach dem Sächsischen Reisekostengesetz (SächsRKG); Erleichterte Anerkennung triftiger Gründe nach § 5 Abs. 2 SächsRKG zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 für die Nutzung eines privaten Kfz bei Dienstreisen
Redaktionsverhandlungen zum Tarifvertrag COVID abgeschlossen (Auszug aus dem Tagesbrief 21/20 vom 16.04.2020)
Anlage 2
Anpassungen beim Elterngeld (Auszug aus dem Tagesbrief 18/20 vom 09.04.2020)
Kurzantrag auf Kurzarbeitergeld (Stand 107/03.2020) (Anlage 4.1 zum Tagesbrief 12/20 vom 01.04.2020)
Zahlung von Kurzarbeitergeld (Auszug aus dem Tagesbrief 08/20 vom 26.03.2020)
Personalrechtliche Konsequenzen bei der Schließung von Betriebsstätten durch Allgemeinverfügung (19.03.2020)
Erstattung wegen Verdienstausfall auf Grund eines Tätigkeitsverbotes (Link mit Formularen)
Information zu dem neuen Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) und zum Verhalten bei Verdachtsfällen (05.03.2020)
6. Wirtschaft
Zurzeit ist es nicht absehbar, in welchem Umfang der Corona-Virus Unternehmen in Deutschland treffen und welche Auswirkungen das auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt haben wird. Aus diesem Grund hat der Koalitionsausschuss des Bundes aus CDU, CSU und SPD am 8. März erste Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei geht es in erster Linie um eine Erleichterung bei den Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, die das Quorum der vom Ausfall betroffenen Beschäftigten wird auf 10 % gesenkt, sowie Vorschläge für Liquiditätshilfen für Unternehmen.
Anlage Schreiben SMK vom 03.08.2020
Anlage Schreiben BMWI vom 19.03.2020
Anlage Schreiben SMWA vom 19.03.2020
Sonderregelungen im Beihilferecht (Auszug aus dem Tagesbrief 62/20 vom 03.07.2020)
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht (Auszug aus dem Tagesbrief 43/20 vom 18.05.2020)
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgend der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht
Vereinfachung im Beihilferecht (Auszug aus dem Tagesbrief 07/20 vom 25.03.2020)
Vergabeerleichterungen im Oberschwellenbereich (Hinweise des BMWi vom 19.03.2020)
Weitere Informationen sind in den nachfolgenden Veröffentlichungen der sächsischen Staatsregierung enthalten:
• Medieninformation des SMWA vom 9. März 2020
• Medieninformation des SMF vom 9. März 2020
Reisebeschränkungen der Tschechischen Republik (14.03.2020)
Sonn- und Feiertagsfahrverbot
7. Durchführung von Gemeinderatssitzungen
Hinweis des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Durchführung von Gemeinderats-, Kreistags- und Ausschussitzungen während der Corona-Pandemie; hier: Anordnung des Tragens von Mund-Nasen-Bedeckungen (Schreiben SMI vom 09.11.2020)
Vollzug der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO); hier: Durchführung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse (Schreiben SSG vom 21.04.2020)
Hinweise zur Durchführung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse (01.04.2020)
Vollzug der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO); hier: Durchführung von Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse (Schreiben SSG vom 18.03.2020)
8. Weiterführende Links und Informationen
für Freiwillige Helfer / Alltagshilfen:
- Team Sachsen - eine Initiative der sächsischen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst in Kooperation mit dem Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- Nachbarschaftshilfe finden und anbieten: nebenan.de
Corona-Virus-Freiwilligendienste (16.03.2020)
Rundschreiben zum Umgang mit Corona-Infektions-Fällen (DST)
Rundschreiben der ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN